Verspäteter Widerspruch im Löschungsverfahren

Gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 MarkenG ist der Antrag auf Löschung wegen absoluter Schutzhindernisse (§ 50) beim Patentamt zu stellen. Der Antrag kann von jeder Person gestellt werden, § 54 Abs. 1 Satz 2 MarkenG. Wird ein Antrag auf Löschung gestellt oder wird ein Löschungsverfahren von Amts wegen eingeleitet, so unterrichtet das Patentamt…

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Verwechslungsgefahr

Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG kann derjenige vom Markeninhaber auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, „wer ein Zeichen entgegen den Absätzen 2 bis 4 benutzt. Der Anspruch besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.“ In § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG heißt es wie folgt: „Dritten ist es untersagt, ohne…

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TEFLON vs. TEFLEXAN

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken TEFLON und TEFLEXAN im Bereich der Klasse 01 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 08.02.2011, Az. 33 W (pat) 45/09 – TEFLON/TEFLEXAN)

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TOOOR!

Mit Beschluss vom 09.02.2011 hob das Bundespatentgericht (BPatG) die den Löschungsantrag bestätigende Beschwerdeentscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) gegen die unter dem Az. 304225657 eingetragene Wortmarke „TOOOR!“ auf, soweit die Löschung der Marke 304 22 565 für die Waren „Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, Sportbekleidung, insbesondere T-Shirts, Sweatshirts, Baseballkappen, Fußballtrikots, Fußballhosen, Fußballschuhe, Schienbeinschoner, Trainingsanzüge“ angeordnet wurde…

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Kostenrisiko

Mit Beschluß vom 02.06.2010 entschied der 26. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass dem Beschwerdeführer dann die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen sind, wenn auf eine zulässige Einrede der Nichtbenutzung hin der Widerspruch ohne ernsthaften Versuch der erforderlichen Glaubhaftmachung auch im Beschwerdeverfahren weiterverfolgt wird (vgl. BPatG, Beschl. v. 02.06.2010, Az. 26 W (pat) 97/09). In den Entscheidungsgründen…

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Tubo, das Rohr

In der MULTITUBO-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) (BPatG, Beschl. v. 26.01.2011, Az. 28 W (pat) 38/10 – MULTITUBO) heißt es zum Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) wie folgt: „Wie auch die Markeninhaberin selbst nicht in Abrede stellt, ist die Anmeldemarke aus dem allseits bekannten und geläufigen Präfix „MULTI“ für „viel, vielfach, mehr“ und…

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NAI – Der Natur-Aktien-Index

Mit Beschluß vom 11.01.2011 (BPatG, Beschl. v. 11.01.2011, Az. 33 W (pat) 77/08 – NAI – Der Natur-Aktien-Index) richtete der 33. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) folgende Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union: 1. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 b) und c) der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen…

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Freihaltebedürfnis einer Wortmarke

In der Cotto-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Besch. v. 28.01.2011, Az. 28 W (pat) 120/10 – Cotto) beschäftigt sich der Senat insbesondere mit der Frage, wann zugunsten einer angemeldeten Wortmarke ein Freihaltebedürfnis i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG besteht. Hierzu heißt es in der Entscheidungsgründen wie folgt: „Nach dieser Vorschrift sind Marken…

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Multi Markets Fund MMF

Mit Beschluß vom 11.01.2011 (BPatG, Beschl. v. 11.01.2011, Az. 33 W (pat) 133/08 – Multi Markets Fund MMF) richtete der 33. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) folgende Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union: 1. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 b) und c) der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen…

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Schuhstreifen

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klasse 25, nämlich „Schuhe“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 11.01.2011, Az. 27 W (pat) 278/09 – Schuhstreifen). Anmerkung: Siehe hierzu auch die Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 20.07.2010, Az. 27 W (pat) 503/09 – Nahtmuster).

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Brandenburger Wasserstoff Union

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke „Brandenburger Wasserstoff Union“ für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 01, 04, 35, 39 und 40 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 20.12.2010, Az. 28 W (pat) 14/10 – Brandenburger Wasserstoff Union).

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Medeco vs. MEDECUM

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Medeco und Foto: http://register.dpma.de im Bereich der Klassen 5, 44 bzw. 35, 44 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 09.12.2010, Az. 30 W (pat) 102/09 – Medeco/MEDECUM). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „Stehen sich danach die Wörter „MEDECUM“ und „Medeco“ gegenüber, besteht angesichts…

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