Tubo, das Rohr

In der MULTITUBO-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) (BPatG, Beschl. v. 26.01.2011, Az. 28 W (pat) 38/10 – MULTITUBO) heißt es zum Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) wie folgt:

„Wie auch die Markeninhaberin selbst nicht in Abrede stellt, ist die Anmeldemarke aus dem allseits bekannten und geläufigen Präfix „MULTI“ für „viel, vielfach, mehr“ und dem spanischen Wort „TUBO“ für „Rohr“ zusammengesetzt. Wortbildungen aus dem vorgenannten Präfix und einem Substantiv sind dabei in allen europäischen Sprachen üblich, so dass es sich entgegen der Ansicht der Markeninhaberin um eine sprachübliche Wortbildung handelt. Zutreffend hat das Patentamt auch darauf abgestellt, dass der Einwand der Markeninhaberin, der Markenbestandteil „TUBO“ sei im Deutschen nicht im Sinne von „Rohr“ verständlich, der Bejahung des Freihaltungsbedürfnisses nicht entgegensteht, da nach ständiger Praxis und Rechtsprechung auch Angaben, die zumindest in einer der fünf Welthandelssprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch und – wie hier Spanisch gemacht werden, als beschreibend i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG anzusehen sind.“

Anmerkung:

Wenn man die Entscheidung liest, könnte man meinen, dass der Senat der Auffassung ist, dass jedes, die jeweiligen Waren und Dienstleistungen beschreibende Wort in den genannten 5 Welthandelssprachen freihaltebedürftig ist. Wenn dem so ist, halte ich dies für falsch. Es gibt Wörter in den genannten 5 Welthandelssprachen, die entsprechend freihaltebedürftig sind bzw. sein müssen. Letztendlich meine ich jedoch, dass dies eine Einzelfallentscheidung sein muss, da das Freihaltebedürfnis immer im Hinblick auf die von ihr umfassten Waren und Dienstleistungen sowie deren fachspezifischem Hintergrund zu beurteilen ist, d.h. sich nach dem Verständnis der angesprochenen Verbraucher und unter Berücksichtigung der jeweils einschlägigen Branchengegebenheiten richten muss. Hierzu fehlen jegliche Ausführungen in den Entscheidungsgründen. In dieser pauschalen Form überzeugt mich die Entscheidung nicht.

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