Anneliese

Am 11.12.2009 erschien das Markenblatt Nr. 50 vom 11.12.2009. Herausgeber ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Bei der Veröffentlichung fiel mir insbesondere folgende Marke auf Wie sagt man so schön: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.

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DPMA ändert seine Prüfungspraxis

Laut Mitteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) vom 10.09.2009 werden in der Klasse 40 (Materialbearbeitung) nunmehr folgende Dienstleistungen zugelassen: „Auftragsfertigung von … für Dritte“ und „Lohnfertigung von … für Dritte“. Erforderlich ist dabei (wie bei den „Einzelhandelsdienstleistungen“) eine ungefähre Angabe des Warenbereichs, in dem die Fertigung für Dritte erbracht wird (z.B. „Auftragsfertigung von Bekleidungsartikeln,…

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Herzlich Willkommen DPMAregister

Das DPMA startet heute seinen neuen Internetservice „DPMAregister“. Vor diesem Hintergrund können unter der URL http://www.register.dpma.de ab sofort gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen des Deutschen Patent- und Markenamts Registerdaten Patent-, Marken- und Geschmacksmusterblätter Rechts- und Verfahrensstandsinformationen regelmäßige, systematische Informationen zu neu veröffentlichten Schutzrechten im Rahmen eines Monitorings abgerufen werden. Der Service DPMAregister fasst die Funktionen der bisherigen…

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DPMAregister startbereit

Laut Mitteilung Nr. 1/09 der Präsidentin des DPMA vom 12.03.2009 veröffentlicht das DPMA ab der 18. Publikationswoche 2009 (Veröffentlichungstag 30.04.2009) seine amtliche Publikation „Markenblatt“ nur noch über die neue Internetplattform DPMAregister und nicht mehr über DPMApublikationen. Das DPMA hat sich die Bezeichnung „DPMAregister“ selbst als Marke schützen lassen. Sie ist unter dem Az. 30771077.7 im…

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Mitteilung Nr. 10/08

Mit obiger Mitteilung informiert das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) darüber, dass es künftig in laufenden Widerspruchsverfahren bei den betreffenden Widersprechenden anfragen wird, ob Gegenstände und Unterlagen, die zum Nachweis der Benutzung einer Widerspruchsmarke an das DPMA übermittelt wurden, nach Abschluss des Verfahrens zurückgefordert werden.

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Mitteilung Nr. 09/08

Mit oben genannter Mitteilung informiert das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) darüber, dass für Markeneintragungen, die ab 01.11.2008 erfolgen, Farburkunden versendet werden, sofern die Markendarstellung Farben enthält.

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