Kloster-Michaelsberg – Lichtbildwerk oder Marke? Was meinen Sie!

Im gestern erschienenen Markenblatt Nr. 22, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

Kloster Michaelsberg

Foto: http://register.dpma.de

Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen:

Klasse 29:
Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Eier, Milch und Milchprodukte; Speiseöle und -fette; Apfelmus; Fruchtgelees; Marmeladen
Klasse 31:
Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; lebende Tiere; frisches Obst und Gemüse; Sämereien, lebende Planzen und natürliche Blumen; Futtermittel; Malz; Nüsse; Beeren; Trauben (frisch)
Klasse 32:
Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; Bier-Mischgetränke
Klasse 33:
Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)

Anmelder ist die Bürgerspital-Stiftung Bamberg.

Anmerkung:

Was meinen Sie, ist die Marke zurecht eingetragen worden? Wer den Blog laufend verfolgt hat und/oder den letzten PKL-KMK-Newsletter aufmerksam gelesen hat, weiß vielleicht eine Antwort.

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