LEBEN IST BEWEGUNG
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke LEBEN IST BEWEGUNG für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25, 28, 35 und 41 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 03.03.2010, Az. 33 W (pat) 136/08 – LEBEN IST BEWEGUNG).