Heckler & Koch GmbH nimmt die Anmeldung einer 3D-Marke in der Form eines Sturmgewehrs gegenüber dem HABM offensichtlich mangels Erfolgsaussichten zurück
Wie der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) vom 12.01.2010 (HABM, Entscheidung vom 12.01.2010, RS. R-772/2009-1 – Sturmgewehr [3D-Marke]) zu entnehmen ist, hat die Heckler & Koch GmbH, ein bekannter Anbieter von (militärischen) Schusswaffen, die Anmeldung nachfolgender 3D-Marke Foto: http://oami.europa.eu offensichtlich mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen. In der Entscheidung heißt es wie folgt:…