Kein Markenschutz für den „schwarzen Schlauch mit gelbem Längsstreifen“
Nach wie vor ist es schwierig, Markenschutz für 3D-Marken zu erlangen. So hat die 4. Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) mit Entscheidung vom 21.04.2010 die Anmeldung nachfolgender 3D-Marke
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mangels Unterscheidungskraft (Art. 7 Abs. 1 Buchst. b. GMV) zurückgewiesen (HABM, Entscheidung vom 21.04.2010, R-1243/2010-4 – Schwarzer Schlauch mit gelbem Längsstreifen [3D-Marke]).