Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 03.11.2008, Az. 25 W (pat) 43/07 – Venlafax/Venlatox

Leitsatz Die Wortmarken „Venlafax“ und „Venlatox“ sind bei teildentischen Waren der Klasse 5 und durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke verwechselbar ähnlich. Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr in klanglicher Hinsicht kann dahingestellt bleiben, da bei den hier maßgeblichen Waren auch eine Ähnlichkeit in schriftbildlicher Hinsicht allein ausreicht, um eine Verwechslungsgefahr zu begründen.

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 28.10.2008, Az. 33 W (pat) 105/06 – Vierlinden

Leitsatz Die Wortmarke „Vierlinden“ ist für Dienstleistungen der Klasse 35 nicht eintragungsfähig, da es sich um eine freihaltebedürftige geografische Herkunftsangabe handelt. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG verbietet die Eintragung von geografischen Bezeichnungen als Marke nicht nur, wenn sie bestimmte geografische Orte bezeichnen, die für die betroffenen Warengruppen bereits berühmt oder bekannt sind und…

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GÖNN DIR GESUNDHEIT

Leitsatz Die Wort-/Bildmarke ist betreffend Waren und Dienstleistungen der Klasse 3, 5, 9, 16 und 44 nicht eintragungsfähg. Dass ein Slogan keine die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen unmittelbar beschreibende Bezeichnung darstellt, reicht zur Begründung der Unterscheidungskraft nicht aus, zumal Werbesprüche in der Regel nicht nur beschreibende Aussagen, sondern vor allem allgemeine Anpreisungen enthalten. Ein im…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 02.07.2008, Az.26 W (pat) 54/07 – out of office

Leitsatz Die Wortmarke „out of office“ ist betreffend Dienstleistungen der Klasse 39 und 41 eintragungsfähig. Ein normal informierter und angemessen aufmerksamer und verständiger inländischer Durchschnittsverbraucher der in der Anmeldung aufgeführten Dienstleistungen, der mindestens über mittlere Kenntnisse der englischen Sprache verfüge, wird den grammatikalischen und begrifflichen Unterschied zwischen „out of office“ (= aus dem Amt ausgeschieden)…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 20.10.2008, Az. 25 W (pat) 34/06 – Robotlab

Leitsatz Die Bezeichnung „Robotlab“ ist für verschiedene Waren und Dienstleistungen der Klassen 7, 9, 35, 40, 41 und 42 mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Es kann dahinstehen, ob Hilfsanträge in Bezug auf die Fassung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnis im absoluten Verfahren überhaupt zulässig oder vielmehr unwirksam sind, weil eine Verzichtserklärung nicht bedingt abgegeben werden kann, denn…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 14.10.2008, Az. 24 W (pat) 66/07 – babyRuf

Leitsatz Die Wortmarke „babyRuf“ ist für die Waren „Babyüberwachungsgeräte und -anlagen (elektrisch)“ der Klasse 9 mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Nicht jede begriffliche Unbestimmtheit begründet die markenrechtlich erforderliche Unterscheidungskraft. Für den Durchschnittsverbraucher, der erfahrungsgemäß Kennzeichen so aufnimmt, wie sie ihm entgegentreten, ohne sie einer näheren analysierenden Betrachtung zu unterziehen, besteht in der Regel kein Anlass für…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 13.08.2008, Az. 29 W (pat) 31/06 – PLAYGIRL

Leitsatz Die Wortmarke „PLAYGIRL“ ist für Dienstleistungen der Klasse 38 nicht eintragungsfähig. Werktitel sind zwar grundsätzlich markenfähig, unterliegen hinsichtlich ihrer Eintragbarkeit als Marke aber den gleichen Anforderungen wie alle anderen Wortmarken. Eine uneinheitliche Entscheidungspraxis des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) kann dazu führen, dass in einer nicht unerheblichen Zahl von Fällen wesentlich gleiche Sachverhalte ohne…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 29.07.2008, Az. 29 W (pat) 145/06 – Flashnet

Leitsatz Grundlage für die Beurteilung der Schutzfähigkeit eines Zeichens ist ein genau festgelegtes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und Dienstleistungsverzeichnis, zu dessen Klarstellung das Deutsche Patent- und Markenamt gem. §§ 36 Abs. 4, 32 Abs. 3 MarkenG i. V. m. §§ 19, 20 MarkenV angehalten ist. Andernfalls ist es ihm nicht möglich, sich in der Beschlussbegründung konkret…

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Lausitzer tanken Energie

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 01, 03, 04, 37, 39 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 04.06.2008, Az. 26 W (pat) 44/07 – Lausitzer tanken Energie).

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