COMPETENCE

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke COMPETENCE für einzelne Waren der Klassen 07 und 09 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 28 W (pat) 75/09 – COMPETENCE).

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HUMAN PROFIT

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke HUMAN PROFIT für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 41 und 45 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 14.01.2010, Az. 30 W (pat) 24/09 – HUMAN PROFIT).

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Opel-Blitz-Zeichen

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) verletzt das Anbringen des Opel-Blitz-Zeichens auf einem Spielzeugauto nicht die Markenrechte von Opel, selbst wenn diese die Ware „Spielwaren“ schützt (BGH, Pressemitteilung Nr. 09/2020 – Opel unterliegt im Streit um Markenverletzung durch Spielzeugautos). Zwar lägen die Voraussetzungen einer Markenverletzung insoweit vor, als es sich bei der Anbringung des Opel-Blitz-Zeichens auf…

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Cremozione vs. Cream-motion

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Cremozione und Cream-motion im Bereich einiger in Klasse 30 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 27.01.2010, Az. 25 W (pat) 28/09 – Cremozione/Cream-motion)

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AROMA DÜNGER

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 06, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt unter anderem folgende Waren der Klasse 03: „Ambra (Parfüm), Aromastoffe, pflanzliche (ätherische Öle), Duftwasser, Geraniol (Duftstoff), Ionon (Duftstoff), Potpourris (Duftstoffe), ätherische Essenzen, ätherische Öle, ätherische Öle von Zedernholz, Duftholz, Grundstoffe für…

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Kytta vs. Kito

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Kytta und Kito im Bereich einiger in Klasse 05 genannter Waren verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 19.11.2009, Az. 30 W (pat) 15/09 – Kytta/Kito)

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GALERIA vs. Galerie

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken GALERIA und betreffend einzelne Waren der Klassen 02 und 16 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 13.01.2019, Az. 29 W (pat) 38/09 – GALERIA/Galerie).

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AIR FORCE ONE

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke AIR FORCE ONE für einzelne Dienstleistungen der Klassen 38 und 41 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 26.01.2010, Az. 33 W (pat) 100/07 – AIR FORCE ONE).

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GMP:READY

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke GMP:READY für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16 und 41 wegen einem bestehenden Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 21.01.2010, Az. 30 W (pat) 80/09 – GMP:READY).

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Terrado

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Terrado für einzelne Waren der Klassen 06, 19 und 22 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 26.01.2010, Az. 33 W (pat) 95/08 – Terrado). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Denn selbst bei erhöht angesetztem Fremdsprachenverständnis des Verkehrs, insbesondere bei Betonung der Fachverkehrskreise (…) kann nicht davon ausgegangen…

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FRUCHT WELLE vs. Süße Welle

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken FRUCHT WELLE und Süße Welle im Bereich einiger in Klassen 05, 29 und 30 genannter Waren und Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 28 W (pat) 79/09 – FRUCHT WELLE/Süße Welle)

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