laufendes Mädchen vs. laufender Chinese
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken
und
insbesondere betreffend Waren der gemeinsamen Klassen 16 und 25 nicht verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 10.12.2009, Az. 30 W (pat) 77/09 – laufendes Mädchen/laufender Chinese).