Fußball mit Staatswappen

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25 und 35 eintragungsfähig, der Eintragung steht insbesondere nicht das absolute Eintragungshindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG entgegen (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 33 W (pat) 32/07 – Fußball mit Staatswappen). In den Entscheidungsgründen…

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FAMILIENFONDS protected assets

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Dienstleistungen der Klasse 42 eintragungsfähig und für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35, 36 und 42 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht (BPatG, Beschl. v. 23.02.2010, Az. 33 W (pat) 51/08 – FAMILIENFONDS protected assets).

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fahrer-umfrage.de

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Dienstleistungen der Klasse 35 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 10.02.2010, Az. 29 W (pat) 68/10 – fahrer-unfrage.de).

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SOFT ICE GUMS vs. Ice-Gums

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken SOFT ICE GUMS und Ice-Gums im Bereich einiger in Klasse 30 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 21.01.2010, Az. 25 W (pat) 29/09 – SOFT ICE GUMS/Ice-Gums) In der Entscheidung heißt es zur „selbständig kennzeichenden Stellung eines nicht prägenden Bestandteils“ auszugsweise wie folgt:

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Klickerwasser

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 09, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt unter anderem folgende Waren: Klasse 32: Limonaden, Tafel- und Mineralwässer und kohlensäurehaltige wie -freie alkoholfreie Getränke Klasse 33: alkoholische Mischgetränke, außer Biere Anmerkung: „Was möchten Sie trinken?“ – „Bitte…

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CHOCOLATERIA

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke CHOCOLATERIA für einzelne Waren der Klasse 30 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.02.2010, Az. 25 W (pat) 70/09 – CHOCOLATERIA).

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SchliessAb

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke SchliessAb für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 14, 37, 42 und 45 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 17.12.2009, Az. 30 W (pat) 45/09 – SchliessAb).

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Nur echt mit der Fahne

Wegen einer Erkältung bin ich schon seit Tagen gezwungen, ständig Hustenbonbons zu lutschen. Vor kurzem habe ich mir die Bonbons Quelle: http://www.soldan.com gekauft. Hersteller ist die Dr.C.SOLDAN® GmbH. Wer diese Bonbons kennt, weiß, dass aus jedem Bonbonpapier ein kleines Fähnchen „herauswinkt“ (s.o.), auf dem folgendes steht: „Nur echt mit der Fahne“ Dieser Claim ist als…

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Herzchen

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Herzchen für einzelne Waren der Klassen 30, nämlich „Speiseeispulver“ eintragungsfähig, für andere Waren der Klasse 30, nämlich „Pudding, Speiseeis“ wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 08.02.2010, Az. 25 W (pat) 91/09 – Herzchen).

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Battery-Booster

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Battery-Booster für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 07, 12 und 37 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 28 W (pat) 132/08 – Battery-Booster).

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Blankoettikett (3D-Marke)

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Marke für einzelne Waren der Klassen 07, 08 und 16 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.11.2009, Az. 28 W (pat) 27/09 – Blankoettikett (3D-Marke).

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Passiflora

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 05, 16, 29, 30, 32 und 41 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 28 W (pat) 87/09 – Passiflora).

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