Verzicht des Markeninhabers auf seine Marke im Löschungsverfahren
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) habe der Verzicht des Markeninhabers auf seine Marke im Löschungsverfahren zur Folge, dass sich das Löschungsverfahren insoweit in der Hauptsache erledigt habe, als der Löschungsantrag (auch) auf eine Löschung für die Zukunft gerichtet war (BPatG, Beschl. v. 10.03.2010, Az. 28 W (pat) 76/09 – ANKARA-Döner). Soweit der Löschungsantrag nach §§…