Knabber-Bärenmarke
Na klar, und zwar als deutsche 3D-Marke und als 3D-Gemeinschaftsmarke Der Pom-Bär ist eben eine echte „Knabber-Bärenmarke“! Kennen Sie weitere Knabber-Marken?
Na klar, und zwar als deutsche 3D-Marke und als 3D-Gemeinschaftsmarke Der Pom-Bär ist eben eine echte „Knabber-Bärenmarke“! Kennen Sie weitere Knabber-Marken?
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 23, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fielen mir diesmal nachfolgende Marken auf Die Marke schützt folgende Waren: „Klasse(n) Nizza 24: Banner [Standarten], Baumwollstoffe, Bettzeug [Bettwäsche], Bezüge für Kissen, Drucktücher aus textilem Material, Duschvorhänge aus textilem Material oder aus Kunststofffolie, Fahnen, Wimpel [nicht aus Papier], Etiketten…
Mit einer am 05.06.2012 veröffentlichten Eilunterrichtung informiert das Bundespatentgericht (BPatG) darüber, dass der Gegenstandswert im Widerspruchsverfahren vom 29. Senat auf 50.000 EURO festgesetzt wurde. In der Eilunterrichtung heißt es wie folgt: „Der Senat setzt den Regelgegenstandswert im Widerspruchsverfahren entsprechend der Rechtsprechung des BGH (…) auf 50.000 € fest. Die Festsetzung unterschiedlicher Regelgegenstandswerte im Widerspruchsbeschwerdeverfahren vor…
Die Zahlkombination „123“ in der angemeldeten Marke „123pool“ erschöpfe sich nicht in der Zahl „Hundertdreiundzwanzig“, sondern werde im übertragenen Sinne verwendet, um ein Startkommando oder eine schnelle Erledigung zu umschreiben (BPatG, Beschl. v. 17.04.2012, Az. 24 W (pat) 521/10 – 123pool). Dies führte im konkreten Fall dazu, dass der zuständige 24. Senat die oben genannte…
Was haben diese Zeichen Universitätsmedizin Köln Hochschulmedizin Köln Hochschulkrankenhaus Köln Uni-Krankenhaus Köln Universitätskrankenhaus Köln Medizinische Kliniken der Universität zu Köln Universitätsklinikum zu Köln Klinik der Universität zu Köln Unikliniken Köln Universitätsklinikum Köln Uniklinikum Köln gemeinsam? Der Anmelder, das Klinikum Köln der Universität Köln, hat vor der Anmeldung vorgenannter Zeichen offensichtlich keine Rechtsberatung beim Markenrechts-Professor der…
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 22, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Waren: „Klasse(n) Nizza 31: land-, garten- und fortwirtschaftliche Erzeugnisse soweit nicht in anderen Klassen enthalten; lebende Tiere, frisches Obst und Gemüse, Sämereien, lebende Pflanzen und natürliche Blumen Klasse(n) Nizza…
Was ist schöner. Die unter dem Az. 303340096 eingetragene Wort-/Bildmarke oder die Realität. Wie die aussieht, erfahren Sie nach dem Mittagessen!
Das angemeldet Zeichen „Backe Backe“ ist lediglich betreffend die Waren „Speiseeis, Kühleis“ und die Dienstleistungen „Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten“ nicht aber betreffend die Waren „Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Senf; Essig, Saucen; Gewürze; Döner in Pide und Burger (belegte…
Gegenüber dem Mainzer Dom befindet sich ein weiterer Weinmarken-Klassiker: Die Sektkellerei Kupferberg Foto: Thomas Felchner deren bekannteste Marke wohl „KUPFERBERG GOLD“ ist. Die Kellerei und die Marke gehören nunmehr zur/der Henkell & Co. Sektkellerei KG. Der Claim zur Marke „KUPFERBERG GOLD“ lautet nach wie vor: „EINE DER SCHÖNSTEN LAUNEN DER WELT“
So schön wie das Kloster ist auch das Etikett des Kloster-Weines Foto: Thomas Felchner Unter dem Az. 301437092 findet sich hierzu nachfolgende Wort-/Bildmarke
Das Daumen-Hoch-Zeichen in der Wort-/Bildmarke „arbeitskleidung-billiger.de“ sei mit der Folge „so üblich, dass sie sogar in Textverarbeitungsprogrammen standardmäßig angeboten werde“ „Zu dem Daumen-Hoch-Zeichen hat die Markenstelle zutreffend darauf verwiesen, diese Art der Darstellung sei so üblich, dass sie sogar in Textverarbeitungsprogrammen standardmäßig angeboten werde. Auch finden sich im Internet zahlreiche zum Download bereitgestellte entsprechende Graphiken.…
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 21, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Waren: „Klasse(n) Nizza 29: Milch und Milchprodukte, insbesondere Käse“ Anmerkung: Weißer als „Der weiße Hai“!