Der Apfel fällt nicht weit vom Ei

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 22, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

Huhn mit Apfel und Ei
Az. 3020110673047

Die Marke schützt folgende Waren:

„Klasse(n) Nizza 31:
land-, garten- und fortwirtschaftliche Erzeugnisse soweit nicht in anderen Klassen enthalten; lebende Tiere, frisches Obst und Gemüse, Sämereien, lebende Pflanzen und natürliche Blumen
Klasse(n) Nizza 35:
Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Unternehmensberatung, insbesondere Entwicklung und Anbieten von Franchisekonzepten sowie Unterstützung bei der Durchführung von Franchisekonzepten, speziell im Bereich der Verpflegung und Beherbergung von Gästen sowie beim Verkauf von Lebensmitteln
Klasse(n) Nizza 43:
Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen, insbesondere Betreiben von Schnellrestaurants“

Anmerkung:

Der Apfel fällt nicht weit vom Ei.

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