Ganz schön alt
Die erste Wortmarke „Li-iL“ stammte aus dem Jahr 1921 und folgende Wort-/Bildmarke stammt aus dem Jahr 1936. Die „Li-iL“-Marke sind demzufolge schon ganz schön alt.
Die erste Wortmarke „Li-iL“ stammte aus dem Jahr 1921 und folgende Wort-/Bildmarke stammt aus dem Jahr 1936. Die „Li-iL“-Marke sind demzufolge schon ganz schön alt.
Auf dem Gelände der GebäudeEnsemble Deutsche Werkstätten Hellerau befinden sich die Büros der SunStrom GmbH Foto: Thomas Felchner Zwar ist der Wortbestandteil der Marke stark beschreibend und demzufolge markenrechtlich wenig Wert, aber mir hat diese Kombination aus Englisch und Deutsch schon immer gut gefallen. Wie geht es Ihnen?
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 16, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 16: Druckereierzeugnisse; Schreibwaren; Büroartikel; Verpackungsmaterial aus Kunststoff Klasse(n) Nizza 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen Klasse(n) Nizza 28: Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel“ Anmerkung:…
Zwischen Fachhandel und Cash&Carry-Märkten als Formen des Vertriebs an Gewerbetreibende besteht eine beträchtliche Branchennähe, so der Bundesgerichtshof in der METRO/ROLLER’s Metro-Entscheidung (BGH, Urt. v. 22.03.2012, Az. I ZR 55/10 – METRO/ROLLER’s Metro). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „aa) Für die Beurteilung der Branchennähe kommt es in erster Linie auf die Produktbereiche und…
Die Wort-/Bildmarken und sind trotz Warenidentität im Bereich der gemeinsamen Klasse 25 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 27.03.2012, Az. 27 W (pat) 598/10 – BEVERLY HILLS POLO CLUB/Polo Club am Meer).
In der Oskar/Oscar del vina-Entscheidung bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH) seine in der Hotel Maritim-Entscheidung aufgestellten Grundsätze zur inländischen Markenverletzung bei einem im Ausland vorgenommenen Verhalten (BGH, Urt. v. 08.03.2012, Az. I ZR 75/10 – OSCAR/Oscar del vina). Demzufolge liegt nur dann eine Markenverletzung vor, wenn das Verhalten einen hinreichenden wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug („commercial effect“) aufweist.…
Die sächsische Kleinstadt Pulsnitz ist die „Hauptstadt der Pfefferküchler“, deren heimliche Königin die Pulsnitzer Lebkuchenfabrik GmbH Foto: Thomas Felchner ist. Das Markenzeichen der Pulsnitzer Lebkuchenfabrik GmbH ist u.a. folgende hübsche Bildmarke Foto: Thomas Felchner die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Bildmarke geschützt ist. Doch wer geglaubt hat, dass es den leckeren Pfefferkuchen nur…
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 15, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 35: Eingabe, Zusammenstellung, Verwaltung, Pflege und/oder Systematisierung von Daten zu Waren der Klasse 12 und zu deren Eigentümern, Findern und Besitzern in Computerdatenbanken. Dies…
Die Wort-/Bildmarke ist betreffend die Waren „Klasse 20: Möbel, insbesondere Möbel für Messen und Büromöbel Klasse 35: Werbung, Verkaufsförderung, Marketing, Organisation von Ausstellungen und Messen für wirtschaftliche und Werbezwecke; Veranstaltung von Messen zu gewerblichen oder Werbezwecken; Ausstattung von Messen mit Mietmöbeln; Vermietung von Messeständen und Möbeln für Messen: Vermietung von Werbematerial; Klasse 37: Bau von…
Wenn man sich die Begründung „Bei der klanglichen Verwechslungsgefahr kommt es vor allem auf die Silbengliederung und die Vokalfolge an, wobei Wortanfänge stärker beachtet werden, während unbetonte Zwischensilben oder wenig auffällige Abweichungen im Wortinnern insbesondere bei längeren Marken die Verwechslungsgefahr kaum mindern (…). Im vorliegenden Fall sind die Marken „ATOS“ und „Artus“ in der Buchstabenfolge…
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 14, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 35: Erteilung von Auskünften in Handels- und Geschäftsangelegenheiten, insbesondere Wirtschaftsauskünfte, Informationen in Geschäftsangelegenheiten, Nachforschungen in Geschäftsangelegenheiten, Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken, insbesondere zur Kreditwürdigkeitsprüfung…
Eine Markenbenutzung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren stellt insbesondere dann eine rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke im Widerspruchsverfahren dar, wenn dem ein Inhaberwechsel zu Grunde lag „Einer Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung stehen weder die – für einen Masseartikel – relativ geringen Umsatzzahlen noch der Umstand entgegen, dass nur für drei Jahre aus dem hier maßgebenden…