krassnews

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke krassnews für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35 und 41 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 26 W (pat) 24/09 – krassnews).

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Für messbaren Erfolg

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Für messbaren Erfolg für einzelne Waren der Klassen 09, 10 und 21 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 26 W (pat) 77/08 – Für messbaren Erfolg).

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TANGO vs. TENGO

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken TANGO und TENGO betreffend Waren der Klasse 20 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 22.02.2010, Az. 26 W (pat) 39/09 – TANGO/TENGO). Anmerkung: Die Entscheidung überzeugt aus folgenden Gründen nicht (so richtig). Die Verwechslungsgefahr wurde damit begründet, dass die Marken insbesondere schriftbildlich ähnlich seien. Völlig unberücksichtigt…

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Ambiente Trendlife

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Ambiente Trendlife für einzelne Waren der Klassen 20 und 24 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 03.02.2010, Az. 26 W (pat) 56/09 – Ambiente Trendlife).

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MYSPACE

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke MYSPACE für einzelne Dienstleistungen der Klassen 41 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.03.2010, Az. 26 W (pat) 79/09 – MYSPACE).

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Levocarb vs. LevoCarb TAD

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Wortmarken Levocarb und LevoCarb TAD betreffend einzelne Waren der Klasse 05 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 28.01.2010, Az. 30 W (pat) 65/09 – Levocarb/LevoCarb TAD).

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ReiseMed

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke ReiseMed für einzelne Dienstleistungen der Klasse 36 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 09.03.2010, Az. 33 W (pat) 104/08 – ReiseMed).

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XAPRILA vs. Xarita

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken XAPRILA und Foto: http://register.dpma.de betreffend einzelne Waren der Klasse 05 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.03.2010, Az. 25 W (pat) 116/09 – XAPRILA/Xarita).

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RINIVA vs. Tinisa

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken RINIVA und Tinisa betreffend einzelne Waren der Klasse 05 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 05.03.2010, Az. 25 W (pat) 208/09 – RINIVA/Tinisa).

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Fizzy Party Mix

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Fizzy Party Mix für einzelne Waren der Klasse 30 eintragungsfähig und für andere wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht (BPatG, Beschl. v. 15.03.2010, Az. 25 W (pat) 76/09 – Fizzy Party Mix).

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Berry Dessert

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Berry Dessert für einzelne Waren der Klasse 30 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.02.2010, Az. 25 W (pat) 77/09 – Berry Dessert).

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