Knoten in der Wurst

Man gebe einem Metzger eine Flasche guten Rioja-Rotwein und schon kommt eine pfiffige Marke heraus. So einfach geht’s manchmal. Die Marke habe ich im Heft 26 gesehen. Sie schützt folgende Waren: Klasse(n) Nizza 05: pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke; Nahrungsergänzungsmittel für nichtmedizinische Zwecke jeweils auf der…

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Ein echtes Siegerpferdchen

In der POWER HORSE/POWER HORN-Entscheidung beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage, ob nachfolgendes Zeichen eine rechtserhaltende Benutzung der Wortmarke „POWER HORSE“ darstellen würde. Im Ergebnis bejahte es dies mit folgender Begründung: „cc) Auch die Hinzufügung der Darstellung eines sich aufbäumenden schwarzen Pferdes und die Verwendung von zwei sich an den Spitzen berührenden roten…

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Doppeldeutiges Urinal

Welche Information mag diese Marke transportieren: Ein Urinal to go oder ein Urinal für zwei gehende Menschen? WERBUNG: Rechtsanwalt Thomas Felchner – Nationales und internationales Markenrecht – Johannesstraße 65, 45721 Haltern an See, E-Mail: felchner@o2online.de, Mobil: 015733131130

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Kampf der Geschlechter

Der männliche Vorname „CORDIUS“ und der weibliche Vorname „CORDIA“ sind, trotz Dienstleistungsidentität, nicht verwechselbar ähnlich. Begründet wurde die unter anderem wie folgt: „Es trifft zwar zu, dass die dreisilbigen Vergleichszeichen in den ersten fünf Buchstaben übereinstimmen und somit über einen klanglich und schriftbildlich identischen und regelmäßig stärker beachteten Wortanfang verfügen. Aber die Endungen bewirken ein…

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High Noon

Merkenswert in der Cartridge World vs. Cartridge Star-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 11.12.2014, Az. 25 W (pat) 510/13 – Cartridge World vs. Cartridge Star) sind die Ausführungen zur Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Waren und Dienstleistungen. In den Entscheidungsgründen heißt es hierzu wie folgt: „Eine Identität der Vergleichsprodukte scheidet aus, da auf Seiten der Widerspruchsmarke…

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Die Krux der Unternehmenskennzeichen

Ein Widerspruch kann auch auf ein sog. Unternehmenskennzeichen gestützt werden. Allerdings muss der Widersprechende in diesem Fall substantiiert nachweisen, dass die Waren/Dienstleistungen vor Anmeldung der Marke, gegen deren Eintragung Widerspruch eingelegt wurde, im gesamten Gebiet der Bundesrepublik angeboten wurden. In der Lehmitz vs. Lehmitz-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 04.06.2014, Az. 26 W (pat) 88/13 – Lehmitz/Lehmitz)…

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Im Namen des BPatG

Auch Namen von Klöstern sind als Marke schutzfähig. In der Kloster Wettenhausen-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 13.01.2015, Az. 27 W (pat) 548/14 – Kloster Wettenhausen) heißt es wie folgt: „Bei der Angabe „Kloster Wettenhausen“ handelt es sich nicht um eine rein geographische Angabe über den Ort der Herstellung und/oder des Vertriebs der Ware, sondern…

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Feuer unter’m Hintern

Es geht doch nichts über einen vertrauensvollen Versicherungsmakler. Dieser ist ein bisschen gewöhnungsbedürftig, scheint aber richtig Feuer unter’m Hintern zu haben Die im Heft 07 veröffentlichte Marke schützt folgende Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 36: Auskünfte und Beratung in Versicherungsangelegenheiten; Beratung über Versicherungen; Beratung über Versicherungsverträge; Berechnung von Versicherungsprämien; Dienstleistungen des Vermittelns von Versicherungen; Dienstleistungen eines Versicherungsvermittlers;…

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Du räudiger Kojote, geh‘ mir aus dem Weg

Die Entscheidungen des Bundespatentgerichts (BPatG) lesen, heißt fürs Leben lernen. In der Coyote Ugly vs. Coyote Dancers-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 04.12.2014, Az. 29 W (pat) 506/12 – Coyote Ugly vs. Coyote Dancers) geht es diesmal um den „Kojoten“ und dessen Bedeutung/Verständnis in der deutschen Sprache. Lassen Sie sich in die Welt der alten Western verführen,…

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Der kleine Öl-Prinz

Keine schlechte Marke für einen Kfz-Mechaniker Ich vermute, die Idee stammt von seiner Frau. Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 37: Abschmieren von Fahrzeugen; Abschmieren von Kraftfahrzeugen; Anbringung von Panzerungen an Fahrzeugen; Anti-Korrosionsbehandlung; Aufbringen von dekorativen Zierlinien auf Kraftfahrzeuge; Aufbringen von Fahrzeugunterbodenschutz; Aufbringung von Oberflächenbeschichtungen; Auftragen von Schutzbeschichtungen auf Hohlraumoberflächen; Aufziehen von Reifen; Auskünfte…

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