FLENSBURGER GOLD II

… und so sieht die FLENSBUGER GOLD-Marke im Register aus Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 32: Biere und Biermischgetränke; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken Klasse(n) Nizza 33: alkoholische Getränke (ausgenommen Biere) Klasse(n) Nizza 43:…

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Dr. Volker Bugdahl: Vorteile durch Marken

Allgemeine Vorteile einer Marke Markengeschützte Waren und Dienstleistungen heben sich besser von denen des Wettbewerbs ab, lassen sich leichter erkennen und wiedererkennen (Identifizierungs- und Unterscheidungsfunktion). Die Marke erleichtert das Sortieren der Angebote und die Kaufentscheidung (Orientierungsfunktion). Die Marke gewährt ein Verbietungsrecht gegenüber ähnlichen Kennzeichnungen auf ähnlichen Märkten, gegen Nachahmungen, Rufausbeutung und Produktpiraterie (Monopolbildung). Die Marke…

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Hinweis des DPMA aus Anlass der Naturkatastrophe in Japan

In dem „Hinweis aus Anlass der Naturkatastrophe in Japan und ihrer dramatischen Folgen“ des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 18.03.2011 heißt es wie folgt: „Aus Anlass der Naturkatastrophe in Japan und ihrer dramatischen Folgen weist das Deutsche Patent- und Markenamt auf Folgendes hin: Das Deutsche Patent- und Markenamt wird die aktuelle Situation in Japan im…

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Sittenwidrigkeit

„Sex sales“, so lautet ein Grundsatz aus der Werbebranche. Was das Markenrecht angeht, findet dieser Grundsatz im absoluten Eintragungshindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG seine Grenzen. In der ARSCHLECKEN24-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) hat das Gericht die Grundsätze zur „Sittenwidrigkeit“ sehr schön wie folgt zusammengefasst: „Der Begriff der guten Sitten ist der sittlichen…

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IR-Marke

Um Markenschutz im Ausland zu erlangen, bietet sich insbesondere die international registrierte Marke („IR-Marke“) an. Mit einer IR-Marke kann man in den Ländern, die dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMA) und/oder dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen über die internationale Registrierung von Marken (PMMA) angehören durch eine einzige Anmeldung/Registrierung schnell und kostengünstig…

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Falschparker

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 11, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren: Klasse(n) Nizza 35: Werbung, Werbung durch Werbemittel, Marketing, betriebswirtschaftliche und organisatorische Projektorganisation, Büroarbeiten, Unternehmungsverwaltungs- und Geschäftsführungsdienstleistungen für Unternehmen, Gesellschaften und Vereine; Unternehmensberatung; Dienstleistungen eines Franchisegebers für Turnierveranstalter,…

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Schutzdauer

Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet nach zehn Jahren am letzten Tag des Monats, der durch seine Benennung dem Monat entspricht, in den der Anmeldetag fällt. Wird die Marke beipsielsweise am 01.01.2009 angemeldet, endet die Schutzdauer demzufolge am 31.01.2019. Die Schutzdauer kann um jeweils zehn Jahre verlängert werden, und zwar…

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Volle Nudelkraft voraus

Mit dem Slogan „Volle Nudelkraft voraus“ bewirbt die in Riesa ansässige Teigwaren Riesa GmbH ihre Nudeln. Anbei ein paar Impressionen der Produktionsstätte: Foto: Thomas Felchner Der Slogan ist als deutsche Wortmarke unter dem Az. 397487568 geschützt. Weitere nudelige Informationen finden Sie auf der Webseite unter der URL http://www.teigwaren-riesa.de.

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Verwechslungsgefahr

Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG kann derjenige vom Markeninhaber auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, „wer ein Zeichen entgegen den Absätzen 2 bis 4 benutzt. Der Anspruch besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.“ In § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG heißt es wie folgt: „Dritten ist es untersagt, ohne…

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Ob Lena das weiß?

Am 07.02.2011 wurde die Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, : Klasse(n) Nizza 09: Ton-, Bildton- und Datenträger; Ton-, Bildton- und sonstige Dateien in Datennetzen (herunterladbar), soweit in Klasse 9 enthalten; geldbetätigte Musikboxen; Unterhaltungsgeräte als Zusatzgeräte für Fernsehapparate (einschließlich Videospielkonsolen); Telefonapparate (einschließlich Mobiltelefone und Bildschirmtelefone); fotografische, Film-, optische, elektrische,…

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