IR-Marke

Um Markenschutz im Ausland zu erlangen, bietet sich insbesondere die international registrierte Marke („IR-Marke“) an.

Mit einer IR-Marke kann man in den Ländern, die dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMA) und/oder dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen über die internationale Registrierung von Marken (PMMA) angehören durch eine einzige Anmeldung/Registrierung schnell und kostengünstig den gleichen Markenschutz erlangen, als ob man in diesem Land/diesen Ländern eine nationale Marke anmelden würde. Das Gute ist: Die Anmeldung kann ein in Deutschland ansässiger Rechts-/Patentanwalt für Sie veranlassen!

Ausgangspunkt einer IR-Markenanmeldung ist dabei eine sog. „Basismarke“. Dies kann eine deutsche Marke oder eine Gemeinschaftsmarke sein, wobei internationale Registrierungen unter dem MMA ausschließlich auf der Basis einer Markeneintragung erfolgen und unter dem PMMA bereits auf Basis einer Markenanmeldung erfolgen können.

Je nach Ausgangspunkt erfolgt die Anmeldung einer IR-Marke dann entweder über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) oder über das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM).

Das jeweilige Amt prüft dann, ob die Basismarke im entsprechenden Register eingetragen ist und ob der/die Anmelder und das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis dem der Basismarke entsprechen.

Ist dem so, reicht das jeweilige Amt die Anmeldung an die

World Intellectuel Property Organization (WIPO)
World Intellectuel Property Organization (WIPO)

Foto: World Intellectual Property Organization (WIPO)

World Intellectual Property Organization (WIPO) mit Sitz in Genf (Schweiz) weiter.

Dieses prüft, ob die angemeldeten Waren- und/oder Dienstleistungen den Vorgaben der WIPO entsprechen.

Ist dem so, trägt die WIPO die Marke in das WIPO-Register ein und überreicht dem Anmelder mit der Folge die Eintragungsurkunde, dass die Marke nun auch in den Ländern Schutz genießt, für welche die Marke hinterlegt wurde.

Nunmehr reicht die WIPO die Anmeldung an die nationalen Markenämter der Länder weiter, für welche die Marke hinterlegt wurde. Dort erfolgt dann die finale Prüfung. Bestehen in diesen Ländern absolute oder relative Eintragungshindernisse, können diese der WIPO innerhalb von 12 bzw. 18 Monaten mitgeteilt werden.

Ist dem so, teilen die nationalen Markenämter dies der WIPO mit, welche die Stellungnahme an den Anmelder weiterleitet. Dieser hat dann die Möglichkeit, einen im Land ansässigen Rechts-/Patentanwalt damit zu beauftragen, hierzu Stellung zu nehmen. Kann das Eintragungshindernis überwunden werden, ist das Anmeldeverfahren abgeschlossen. kann es nicht überwunden werden, fällt der Markenschutz in diesem Land rückwirkend wieder weg

Bestehen keine derartigen Eintragungshindernisse, ist das Verfahren nach Ablauf der genannten Fristen ebenfalls abgeschlossen.

Auf folgendes ist insbesondere hinzuweisen:

Erfolgt die IR-Markenanmeldung innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung der Basismarke kann die Priorität, also der Anmeldetag, der Basismarke mit in das IR-Markenverfahren übernommen werden, so dass die IR-Marke in diesem Fall rückwirkend zum Zeitpunkt der Markenanmeldung Schutz genießen würde. Erfolgt die internationale Registrierung unter dem MMA erreicht man die erforderlich Eintragung der Basismarke innerhalb von sechs Monaten durch eine sog. „beschleunigte Prüfung“ beim DPMA.

Fällt die Basismarke innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der IR-Marke, aus welchen Gründen auch immer, beispielsweise Löschung, weg, bricht auch die IR-Marke rückwirkend wieder weg.

Dem MMA und dem PMMA gehören derzeit folgende 85 Staaten an, wobei einige Länder nur den MMA oder nur dem PMMA oder auch beiden (MMA und PMMA) angehören:

Ägypten Albanien Algerien Antigua und Barbuda
Armenien Aserbaidschan Australien Bahrain
Belgien Bhutan Bosnien und
Herzegowina
Botsuana
Bulgarien China Dänemark Demokratische Volksrepublik Korea
(Nord-Korea)
Deutschland Estland Europäische Union Finnland
Frankreich Georgien Ghana Griechenland
Grossbritannien Iran Irland Island
Israel Italien Japan Kasachstan
Kenia Kirgisistan Kroatien Kuba
Lesotho Lettland Liberia Lichtenstein
Litauen Luxemburg Madagaskar Marokko
Mazedonien Republik Moldau
(Moldawien)
Monaco Mongolei
Montenegro Mosambik Namibia Niederlande/
Niederländische Antillen
Norwegen Oman Österreich Polen
Portugal Republik Korea
(Süd-Korea)
Rumänien Russische Föderation
Sambia San Marino Sao Tome und Principe Schweden
Schweiz Serbien Sierra Leone Singapur
Slowakei Slowenien Spanien Sudan
Swasiland Syrien Tadschikistan Tschechische Republik
Türkei Turkmenistan Ukraine Ungarn
Usbekistan Vereinigte Staaten
von Amerika (USA)
Vietnam Weißrussland (Belarus)
Zypern

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