Heckler & Koch GmbH nimmt die Anmeldung einer 3D-Marke in der Form eines Sturmgewehrs gegenüber dem HABM offensichtlich mangels Erfolgsaussichten zurück

Wie der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) vom 12.01.2010 (HABM, Entscheidung vom 12.01.2010, RS. R-772/2009-1 – Sturmgewehr [3D-Marke]) zu entnehmen ist, hat die Heckler & Koch GmbH, ein bekannter Anbieter von (militärischen) Schusswaffen, die Anmeldung nachfolgender 3D-Marke Foto: http://oami.europa.eu offensichtlich mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen. In der Entscheidung heißt es wie folgt:…

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Die angemeldete Marke „FickShui“ verstößt weder gegen die öffentliche Ordnung noch gegen die guten Sitten

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) verstößt die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de die für Waren der Klassen 25, 26 und 28 angemeldet wurde, nicht gegen die öffentliche Ordnung bzw. die guten Sitten, § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG (BPatG, Beschl. v. 01.04.2010, Az. 27 W (pat) 41/10 – FickShui). Ob andere absolute Eintragungshindernisse bestehen, sei noch…

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Europas Erstes Porzellan

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Europas Erstes Porzellan für einzelne Waren der Klassen 11, 14 und 21 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 13.04.2010, Az. 26 W (pat) 63/08 – Europas Erstes Porzellan). Entscheidungsgründe: Er verneinte dies u.a. mit folgender Begründung: „Dass nach…

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Energie mit Ideen – Zur Eintragungsfähigkeit von Werbeslogans

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Energie mit Ideen für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 04, 11, 35, 39, 40 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 03.03.2010, Az. 26 W (pat) 71/09 – Energie mit Ideen). Aus den Entscheidungsgründen: „Werbeslogans wie das Anmeldezeichen „Energie mit Ideen“ sind hierbei wie andere Wortmarken zu…

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Trend Event

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Trend Event für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35 und 41 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig

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APPARTEMENTS FOR LIVING

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Dienstleistungen der Klasse 43 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 01.02.2010, Az. 27 W (pat) 502/10 – APPARTEMENT FOR LIVING).

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GelbeSeiten ShoppingGuide

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke GelbeSeiten ShoppingGuide wegen nachgewiesener Verkehrsdurchsetzung (§ 8 Abs. 3 MarkenG) des Bestandteils „GelbeSeiten“ für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16, 35, 41 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Az. 27 W (pat) 06/09 – GelbeSeiten ShoppingGuide).

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VOLUMEPROTECT

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke VOLUMEPROTECT für einzelne Waren der Klasse 09 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 15.10.2009, Az. 30 W (pat) 01/09 – VOLUMEPROTECT).

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e media

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die IR-Marke Foto: http://www.wipo.int für einzelne Waren der Klassen 09, 16, 35, 38, 41 und 42 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 09.04.2010, Az. 30 W (pat) 63/09 – e media).

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speedway

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke speedway für einzelne Waren der Klasse 09 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 04.03.2010, Az. 30 W (pat) 87/09 – speedway).

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Topscan

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Topscan für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 11 und 42 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 06.04.2010, Az. 30 W (pat) 36/07 – Topscan).

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ALLMOVE

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke ALLMOVE für einzelne Waren der Klassen 07, 11 und 17 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 28.05.2009, Az. 28 W (pat) 10/09 – ALLMOVE).

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