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Die Marke des deutschen Pokalsiegers 2011 sieht wie folgt aus: Quelle: http://register.dpma.de Anmerkung: Das „S“ steht in diesem Falle für „Sieger“. Herzlichen Glückwunsch.
Die Marke des deutschen Pokalsiegers 2011 sieht wie folgt aus: Quelle: http://register.dpma.de Anmerkung: Das „S“ steht in diesem Falle für „Sieger“. Herzlichen Glückwunsch.
Im heute erschienenen Markenblatt Heft 20, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren: Klasse(n) Nizza 31: Futter für Haustiere, einschließlich Gefrierprodukte (Hundeeis) Anmerkung: Ein Hundeeis bitte. In der Waffel oder im Becher?
Das neue Logo (siehe den Blog-Beitrag „Der aktuelle Spielplan“) der Dresdner Semper-Oper genießt nunmehr auch Markenschutz. Das Logo wurde am 08.04.2011 als Bildmarke ins Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragen. Die Marke schützt folgende Waren- und Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 09: Bespielte und unbespielte Ton-, Bild- und Informationsträger, insbesondere Compactdiscs (CD), CD-R, CD-RW, DVD,…
Wenn die Kombination von „Normalschrift und Großbuchstaben“ seit längerem werbeüblich mit der Folge ist, dass eine angemeldete Wortmarke aus diesem Grunde nicht eintragungsfähig ist (BPatG, Beschl. v. 26.01.2011, Az. 26 W (pat) 15/10 – ResearchGATE), gilt dies auch für den Fall, dass die angemeldete Marke ausschließlich in Großbuchstaben (Beispiel: GEOTHERMICS) geschrieben ist. Dies geht aus…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts in der ResearchGATE-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 26.01.2011, Az. 26 W (pat) 15/10 – ResearchGATE) ist die Kombination „Normalschrift und Großbuchstaben“ (Beispiel: ResearchGATE) seit längerem werbeüblich und führt nicht dazu, dass eine angemeldete Wortmarke aus diesem Grunde eintragungsfähig wird. In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt wörtlich: Auch die unterschiedliche Wiedergabeform der…
Im gestern erschienenen Markenblatt Heft 19, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren: Klasse(n) Nizza 14: Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit in Klasse 14 enthalten; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente Klasse(n) Nizza…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Marke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klasse 30 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 21.04.2011, Az. 25 W (pat) 72/10 – Schokobecher [3D-Marke]). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: Die vorliegend angemeldete dreidimensionale Form fügt sich in…
Am 30.03.2011 (veröffentlicht am 29.04.2011) wurde die Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragen. Anmelderin ist die „Meissen Keramik GmbH, 44149 Dortmund“. Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 11: sanitäre Anlagen; Sanitärkeramik; WCs, Urinale, Waschbecken; Duschwannen, Badewannen, Duschkabinen, Trennwände und Schamwände (soweit in Klasse 11 enthalten),…
In der LEV-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 01.04.2011, Az. 28 W (pat) 588/10 – LEV) vertritt das Bundespatentgericht (BPatG) die Auffassung, dass die Anmeldung einer Marke dann grundsätzlich bösgläubig sei, wenn sie in der Absicht vorgenommen werde, die Marke nicht selbst zu benutzen, sondern (nur) andere an ihrer Benutzung zu hindern. Nach diesen höchstrichterlichen Vorgaben begründe…
Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 18, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren: Klasse(n) Nizza 16: Abziehbilder, Alben, Aufkleber (Stickers), Babyhöschenwindeln aus Papier oder Zellstoff, Babywindeln aus Papier oder Zellstoff, Babywindeln aus Zellulose, Bleistifte, Spitzer, Blöcke (Papier- und Schreibwaren), Comic-Hefte,…
Was die Unterscheidungskraft (Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) GMV) nachfolgender Schuhstreifen-Bildmarke angeht, wendet das Gericht (Gericht, Urt. v. 13.04.2011, Rs. T-202/09 – Schuhstreifen) die gleichen Prüfungskriterien „Hervorzuheben ist auch, dass die fragliche Marke als solche eine einfache und banale Form ist, die nicht erheblich von den üblicherweise in der Schuhbranche verwendeten Formen abweicht, und…
Das auf dem Firmengebäude zu sehende Logo genießt selbstverständlich Markenschutz. Die unter dem Az. 304696595 eingetragene Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de schützt folgende Waren und Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 04: Brennstoffe, insbesondere Erdgas und Gas, nämlich Brenngas, gasförmige Brennstoffmischungen, Gasolin, Leuchtgas, Schwachgas, verfestigtes Gas (Brennstoff), Ölgas; Flüssiggas; Gasöle; elektrische Energie Klasse(n) Nizza 35: Werbung; Marketing, insbesondere Sportmarketing; Telefonmarketing…