Vorprogrammierter Widerspruch

Am 30.03.2011 (veröffentlicht am 29.04.2011) wurde die Wort-/Bildmarke

MEISSEN
Az. 3020100620811

Quelle: http://register.dpma.de

in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragen. Anmelderin ist die „Meissen Keramik GmbH, 44149 Dortmund“. Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen:

Klasse(n) Nizza 11:
sanitäre Anlagen; Sanitärkeramik; WCs, Urinale, Waschbecken; Duschwannen, Badewannen, Duschkabinen, Trennwände und Schamwände (soweit in Klasse 11 enthalten), Duschtüren; sanitäre Ausstattungsarmaturen (Hoch- und Niederdruck) für Wasserleitungs-, Warmwasserbereitungs-, Bade-, Brause-, Wasch-, Spül-, Bidet- und Klosettanlagen und für die Wasserzu- und -abläufe solcher Anlagen in Bädern und Küchen sowie Teile dieser sanitären Ausstattungsarmaturen, nämlich Mischbatterien, Einhebelmischer und Zweigriffmischer mit und ohne Sensortechnik, Ventile, Spritzdüsen und Sprühköpfe, Halterungen (an sanitäre Armaturen angepasste Teile), sanitäre Schläuche und Schlauverbindungsstücke für Brausen und Duschen
Klasse(n) Nizza 19:
Baumaterialien (nicht aus Metall); Bauelemente (nicht aus Metall); Wand- und Bodenfliesen aus Keramik, Mosaiken für Bauzwecke, baukeramische Produkte, nämlich Wand- und Bodenfliesen, Dachziegel, Mauerziegel, Ziegel, Verblender (Baumaterial), Klinker, Pflasterklinker, Klinkerplatten, Ofenkacheln, Schornsteinkeramik, Fassadenplatten sowie Wand- und Bodenplatten, alles aus keramischen Rohstoffen
Klasse(n) Nizza 20:
Möbel; Spiegel; Badmöbel; Badspiegel

Anmerkung:

Da ist der Widerspruch durch die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH meines Erachtens schon „vorprogrammiert“. Mal schauen, die Widerspruchsfrist läuft bis 29.07.2011.

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