Mexikanischer Trapper mit süddeutschem Einschlag

Im heute erschienenen Markenblatt Heft 31, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 41: Unterhaltung, kulturelle Aktivitäten Anmerkung: Sieht für mich aus wie ein „mexikanischer Trapper mit süddeutschem Einschlag“.

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Anstatt Lollipop gibt’s nun Poli-Pap

Im heute erschienenen Markenblatt Heft 30, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 14: Schlüsselanhänger Klasse(n) Nizza 16: Lehr- und Unterrichtsmittel Klasse(n) Nizza 20: Figuren aus Kunststoff Klasse(n) Nizza 24: Textilstoffe, nämlich Ballonfiguren aus gasundurchlässigen Ballonstoffen…

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Verstoß gegen die Begründungspflicht

Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen, wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen. Das bedeutet aber nur, dass dieselbe für verschiedene Waren und/oder Dienstleistungen maßgebliche…

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Blauer Lümmel

Offensichtlich „zu nett um sittenwidrig zu sein“ ist nachfolgende Marke Quelle: http://register.dpma.de die vom Anmelder wie folgt beschrieben wurde: Blauer Lümmel, angelehnt an die Form eines Penis mit Gesicht. Augen sind kreisrund weiß mit jeweils einem schwarzen Kreis (Pupille) darin. Schwarze Augenbrauen oberhalb der Augen. Mund mit weißen Zähnen und roter Zunge (lachend). Die Marke…

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Erfrischnd Leipzsch

Im heute erschienenen Markenblatt Heft 29, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren: Klasse(n) Nizza 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen Klasse(n) Nizza 32: Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die…

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Zentralschachtanlage Zollverein XII

Die Zentralschachtanlage Zollverein XII ist als Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de teilweise in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragen worden, so beispielsweise die unter den Az. 306316749 und Az. 306505967 eingetragenen Bildmarken, teilweise findet sich jedoch auch der Hinweis „Eintragung nicht möglich“, so beispielsweise betreffend die unter den Az. 307493091, Az. 3020100373067 und Az.…

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Betrieb eines Flughafens

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Frankfurt-Hahn-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 15.06.2011, Az. 26 W (pat) 96/10 – Frankfurt-Hahn) entspricht die Dienstleistungsbezeichnung „Betrieb eines Flughafens“ nicht den Erfordernissen der Einteilung von Waren und Dienstleistungen im Sinne der Anlage 1 zu § 19 Abs. 1 MarkenV. Vor diesem Hintergrund bestätigte der Senat die Zurückweisung der angemeldeten…

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EUMUCO 1922

Im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) findet sich unter anderem diese EUMUCO-Marke Quelle: http://register.dpma.de die am 02.01.1922 angemeldet wurde. Die vorstehend gezeigte, unverwüstliche Marke könnte demzufolge schon knapp 90 Jahre alt sein.

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Kinderschlafmarke

Im heute erschienenen Markenblatt Heft 28, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren: Klasse(n) Nizza 20: Möbel, Spiegel, Bilderrahmen Anmerkung: Eine echte „Kinderschlafmarke“.

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Ed Hardy-Tattoomarke

Vorgenannte Begründung des Bundespatentgerichts (BPatG) scheint zutreffend zu sein, denn eine „echte Ed Hardy-Tattoomarke“ sieht u.a. wie folgt aus Quelle: http://register.dpma.de Ein kleiner Unterschied besteht „zweifelsohne“.

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Keine Ed Hardy-Tattoomarke

Unter anderem mit der Begründung, dass sich die angemeldete Wort-/Bildmarke Quelle: http://www.wipo.int von den aufwändigen und einfallsreichen Tattoo-Marken der Hardy-Life LLC unterscheiden würde, bestätigte das Bundespatentgericht (BPatG) die Schutzversagung vorgenannter Wort-/Bildmarke in Deutschland (BPatG, Beschl. v. 27 W (pat) 144/10 – VERY NICE). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: Die graphische Gestaltung des…

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Uhr

Mit Urteil vom 06.07.2011 entschied das Gericht der Europäischen Union, dass die 3D-Marke Quelle: http://oami.europa.eu mangels Unterscheidungskraft (Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009]) nicht eintragungsfähig sei (Gericht, Urt. v. 06.07.2011, Rs. T 235/10 – Uhr). In den Entscheidungsgründen…

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