Die Seuche

Ihre Schreiben sind oft so gestaltet, dass der Laie meinen könnte, es handele sich um „offizielle Schreiben der Ämter“ (was nicht der Fall ist) oder zumindest um „von diesen beauftragten Firmen“ (was ebenfalls nicht der Fall ist). Die von ihnen angebotenen Dienstleistungen sind – markenrechtlich gesehen – in der Regel entweder völlig nutzlos („Eintrag in ein firmeneigenes Register“) oder völlig überteuert („Verlängerung der Schutzdauer“). Und aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Die Schreiben nachfolgender Firmen – zumindest einiger von ihnen – haben sich zu einer „echten Seuche“ entwickelt.

Daher noch einmal der Hinweis an alle Markeninanmelder/-inhaber:

Nach Auskunft des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) stehen nachfolgende Unternehmen nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des DPMA:

  1. AGR Allgemeine Gewerbedatei e.K.
  2. Allgemeine Gewerbeverwaltung (AGV)
  3. Allgemeines Datenregister
  4. CPTD – Central Patent & Trademark Database
  5. European Trade marks and Designs
  6. FIPTR Federated Institute for Patent- & Trademark Registry
  7. I.B.F.T.P.R. International Bureau for Federated Trademark Patent Register
  8. I.B.I.P. International Bureau for Intellectual Property
  9. IOPTS International Organization for Patent & Trademark Service Corporation
  10. Matic-Verlagsgesellschaft mbH
  11. Register of Commerce-Markenregisterverzeichnis
  12. TM-Edition International Catalogue of Trademarks
  13. WBIP World Bureau Intellectual Property
  14. WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG
  15. WIHH-Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG
  16. WPTI s.r.o. World Patent and Trademark Index
  17. Zentrales Gewerbe Register

Gleiches gilt für nachfolgende Firmen

  1. Deutsche Markenverlängerung AG
  2. DMV-Deutsche Markenverlängerungs GmbH
  3. DPMV-Deutsche Patent- und Markenverlängerung GmbH
  4. ECTO SA
  5. European Trademark Organisation S.A.
  6. Intellectual Property Agency Ltd.
  7. Nationales Markenregister AG

die im Bereich „Verlängerung der Schutzdauer von Marken“ tätig sind.

Sollten Sie Post von einer dieser Firmen bekommen, sollten Sie daher auf keinen Fall zahlen, sondern im Einzelfall genau prüfen, ob überhaupt etwas zu tun ist. Selbst wenn es sich um notwendige Handlungen handelt, wie beispielsweise die Verlängerung der Schutzdauer der Marke, sollten Sie sich zumindest Alternativangebote, insbesondere von versierten Rechts- oder Patentanwälten einholen.

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