pro vitae vs. Apotheke proVita

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wort-/Bildmarke und die Wortmarke Apotheke proVita im Bereich der in Klasse 05 eingruppierten Waren „diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Vitaminpräparate (Nahrungsergänzungsmittel)“ verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.11.2009, Az. 33 W (pat) 24/08 – pro vitae/Apotheke proVita). Anmerkung: Siehe hierzu: Widerspruch, Markenverletzung.

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Carcavelos, ein kleiner Ort in der Nähe von Lissabon

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Carcavelos obwohl sie eine geografische Herkunftsangabe darstellt, für eine ganze Anzahl von Waren, insbesondere Waren „Druckereierzeugnisse“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 11.11.2009, Az. 29 W (pat) 68/07 – Carcavelos), da der in der Nähe von Lissabon befindliche Ort einem beachtlichen Teil des inländischen Verkehrs nicht bekannt sei. Zudem…

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WIPO plant Datenbank zur Vereinheitlichung der Waren und Dienstleistungen

Die angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen werden von den einzelnen Ämtern von Land zu Land unterschiedlich beurteilt, was in der Praxis oft zu inhaltlich unterschiedlichen Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen und demzufolge für Verunsicherung/Unmissverständnis der Anmelder und zudem zu Verzögerungen im Anmeldeverfahren führt. Um dies zu beheben, plant die World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf ausweislich einer…

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SMILEY vs. SMILLY

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken SMILEY und SMILLY im Bereich einiger in den Klassen 29, 30 und 32 eingruppierter Waren, insbesondere „Milch und Milchprodukte“ verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 14.10.2009, Az. 28 W (pat) 71/09 – SMILEY/SMILLY)

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:^D = Ich liebe es

:^D bedeutet in der SMS-Sprache „Ich liebe es“. Würde man :^D als Marke für die in Klasse 43 genannte Dienstleistung „Verpflegung von Gästen“ anmelden oder nutzen, würde dieses Zeichen offensichtlich die Markenrechte der McDonald’s International Property Company, Ltd verletzen, welche sich in diesem Bereich die Markenrechte am Claim ICH LIEBE ES. gesichert hat, oder nicht?

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Dynamo Dresden „D“ vs. Dynamo Dresden „D“ I

Der Widerspruch der Wort-/Bildmarke gegen die Wort-/Bildmarke hatte Erfolg, da zwischen der Dienstleistung „Materialbearbeitung“ der prioritätsjüngeren Marke und den Waren der prioritätsälteren Marke, beispielsweise „Kleineisenwaren, Juwelierwaren, Schmuckwaren“, Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit bestehen würde (BPatG, Beschl. v. 18.09.2009, Az. 27 W (pat) 135/08 – Dynamo Dresden „D“/Dynamo Dresden „D I“. Anmerkung I: Das Gericht ließ die Rechtsbeschwerde zum BGH…

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Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren über die beantragte Eintragung einer geografischen Herkunftsangabe beträgt im Regelfall 20.000 EUR

Gemäß einer Eilunterrichtung des 30. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) beträgt der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren über die beantragte Eintragung einer geografischen Herkunftsangabe im Regelfall 20.000 EUR (BPatG, Beschl. v. 12.11.2009, Az. 30 W (pat) 78/06). Bei mehreren Einsprüchen gegen die Eintragung könne ein Gegenstandswert von 25.000 EUR angemessen sein. Anmerkung: Zum Gegenstandswert im Widerspruchsverfahren siehe…

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