Posted 15 Jahren ago by Twitter Facebook Google+ Pinterest Like (0) Historischer Sieg gegen die „alte Dame“ Die Wort-/Bildmarke schützt u.a. auch die Dienstleistung „Unterhaltung“. Die rechtserhaltende Nutzung der Marke dürfte nach dem historischen Sieg (1:4) gegen „Juve“, die „alte Dame des italienischen Fußballs, wohl nachgewiesen worden sein.