Historischer Sieg gegen die „alte Dame“

Die Wort-/Bildmarke

Bayern München

schützt u.a. auch die Dienstleistung „Unterhaltung“. Die rechtserhaltende Nutzung der Marke dürfte nach dem historischen Sieg (1:4) gegen „Juve“, die „alte Dame des italienischen Fußballs, wohl nachgewiesen worden sein.

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