Archiv : Kollision

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Sekundäre Darlegungslast im Google-AdWords-Streitverfahren

Sekundäre Darlegungslast im Google-AdWords-Streitverfahren

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Impuls-Entscheidung (BGH, Urt. v. 13.01.2011, Az. I ZR 46/08 – Impuls) trifft den Beklagten, der...
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Marken(nicht)verletzende Google-AdWord-Werbung

Marken(nicht)verletzende Google-AdWord-Werbung

Die Verwendung der (fremden) Marke eines Dritten im Rahmen der Schaltung einer (eigenen) Google-AdWord-Werbung verletzt (nur) dann die Markenrechte dieses...
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Mitbenennung des Bildelements

Mitbenennung des Bildelements

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wort-/Bildmarken Az. 300261748 und Az. 304019933 trotz identischer Dienstleistungen im Bereich...
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KLUTH vs. Knut

KLUTH vs. Knut

Weil sie “sprachlich ähnlich” sind, entschied der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die Wort-/Bildmarke Az. 399551980 Quelle:...
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Dienstleistung vs. Ware

Dienstleistung vs. Ware

Die Dienstleistungen “Dienstleistungen des Groß- und Einzelhandels sowie Online- oder Katalogversandhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Bekleidungsartikel,...
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Helios vs. Genios

Helios vs. Genios

Weil sie “sprachlich und schriftbildlich nicht ähnlich” sind, entschied der 24. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die Wort-/Bildmarke Az....
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Zur Ähnlichkeit von “Dienstleistungen von Chemikern” und “chemischen Erzeugnissen”

Zur Ähnlichkeit von “Dienstleistungen von Chemikern” und “chemischen Erzeugnissen”

Nach Auffassung des 24. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) sind Dienstleistungen weder den zu ihrer Erbringung verwendeten Waren und Hilfsmitteln...
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TEESAR vs. TESSARA

TEESAR vs. TESSARA

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken TEESAR und TESSARA im Bereich der Klassen 24, 25 bzw. 08, 13,...
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VIKING vs. VIKING SECURITY

VIKING vs. VIKING SECURITY

Weil sie “sprachlich identisch” sind, entschied der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die Wort-/Bildmarken Register-Nr. 1093026 und Az....
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669 Befragte stellen im Einzelfall keine hinreichend repräsentative Befragung dar

669 Befragte stellen im Einzelfall keine hinreichend repräsentative Befragung dar

Ferner genügt, so der 25.Senat in der Toasties/Toastars-Entscheidung, eine Anzahl von 669 Befragten (dann) nicht, um im Rahmen einer Verkehrsbefragung...
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