it.mta

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren der Klasse 9, nämlich „Computer-Software“ mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 110/09 – it.mta).

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D-Link vs. Q-Link

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Wort-/Bildmarken und betreffend Waren der gemeinsamen Klasse 09 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 82/09 – D-Link/Q-Link).

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it.cadpilot

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren der Klasse 9, nämlich „Computer-Software“ mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 105/09 – it.cadpilot). Anmerkung: Vgl. hierzu insbesondere die Entscheidung BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 105/09 – it.wood

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TV Spielfilm

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klasse 09, 16, 25, 35, 38 und 41 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 154/09 – TV Spielfilm). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „In ihrer Gesamtheit fehlt der angemeldeten Marke nicht jegliche Unterscheidungskraft. Unter…

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WildStar-Freunde Rhein-Main

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke WildStar-Freunde Rhein-Main für einzelne Dienstleistungen der Klassen 39, 41 und 43 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 11.01.2010, Az. 27 W (pat) 86/09 – WildStar-Freunde Rhein-Main).

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it.wood

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren der Klasse 9, nämlich „Computer-Software“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 105/09 – it.wood).

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SEVENTY vs. SEVENTY 77 SEVEN

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Wort-/Bildmarken und betreffend Waren der Klassen 18 und 25 nicht verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.11.2009, Az. 27 W (pat) 92/09 – SEVENTY/SEVENTY 77 SEVEN).

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nasty vs. Nasty-Beatz

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken nasty und Nasty-Beatz im Bereich einiger in Klasse 41 genannter Dienstleistungen, insbesondere „Unterhaltung“ nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 12.11.2009, Az. 27 W (pat) 151/09 – nasty/Nasty-Beatz)

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Farbe Boden Tapete Werkzeug

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren der Klassen 01, 02, 07, 08, 16, 17, 19, 27 insbesondere „Pinsel und Farbroller, Tapeten, nicht aus textilem Material, Wandverkleidungen“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 15.09.2009, Az. 27 W (pat) 137/08 – Farbe Boden Tapete Werkzeug).

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Dynamo Dresden „D“ vs. Dynamo Dresden „D“ I

Der Widerspruch der Wort-/Bildmarke gegen die Wort-/Bildmarke hatte Erfolg, da zwischen der Dienstleistung „Materialbearbeitung“ der prioritätsjüngeren Marke und den Waren der prioritätsälteren Marke, beispielsweise „Kleineisenwaren, Juwelierwaren, Schmuckwaren“, Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit bestehen würde (BPatG, Beschl. v. 18.09.2009, Az. 27 W (pat) 135/08 – Dynamo Dresden „D“/Dynamo Dresden „D I“. Anmerkung I: Das Gericht ließ die Rechtsbeschwerde zum BGH…

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Die Wortmarke „Echt kölsch Mädche“ ist für einzelne Waren der Klassen 16, 24 und 25, insbesondere „Bekleidungsstücke“ eintragungsfähig

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Echt kölsch Mädche für einzelne Waren der Klassen 16, 24 und 25, insbesondere „Bekleidungsstücke“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 02.11.2009, Az. 27 W (pat) 219/09 – Echt kölsch Mädche). In den Entscheidungsgründen heiß es wie folgt: „Auch wenn die Wortfolge auf einer Vielzahl von Waren, wie Bekleidungsstücken, Stoffen,…

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