Opel-Blitz-Zeichen
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) verletzt das Anbringen des Opel-Blitz-Zeichens auf einem Spielzeugauto nicht die Markenrechte von Opel, selbst wenn diese die Ware „Spielwaren“ schützt (BGH, Pressemitteilung Nr. 09/2020 – Opel unterliegt im Streit um Markenverletzung durch Spielzeugautos). Zwar lägen die Voraussetzungen einer Markenverletzung insoweit vor, als es sich bei der Anbringung des Opel-Blitz-Zeichens auf…