Flansch für ein Pumpen- bzw. Elektromotorengehäuse (Bildmarke)

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klassen 07, 09 und 11 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht und für einzelne Waren der Klassen 09 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 10.03.2010, Az. 28 W (pat) 75/08 – Flansch für ein Pumpen- bzw. Elektromotorengehäuse (Bildmarke)).

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Grün (Pantone 334)

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die (abstrakte) Farbmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klasse 07 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 10.03.2010, Az. 28 W (pat) 77/08 – Grün (Pantone 334)).

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FLEX vs. INCO-FLEX

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken FLEX und INCO-FLEX im Bereich einiger in Klassen 07 und 08 genannter Waren verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 03.02.2010, Az. 28 W (pat) 86/09 – FLEX/INCO-FLEX)

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Dona vs. Hedona

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken Dona und Hedona im Bereich einiger in Klassen 03, 05, 10 und 42 genannter Waren und Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.03.2010, Az. 24 W (pat) 1/09 – Dona/Hedona)

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Flasche (3D-Marke)

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Marke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klassen 03 und 21 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 24.11.2009, Az. 24 W (pat) 3/08 – Flasche (3D-Marke)).

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CHIP control

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke CHIP control für einzelne Waren der Klasse 11 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 24 W (pat) 79/08 – CHIP control).

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ABSOLUT vs. ABSOLUT

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken ABSOLUT und Foto: http://register.dpma.de betreffend einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 32, 33 und 43 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 01.03.2010, Az. 26 W (pat) 22/09 – ABSOLUT/ABSOLUT).

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NAPOLÉON vs. Napoleon

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken NAPOLÉON und Napoleon betreffend einzelne Waren der Klasse 32 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 21.10.2009, Az. 26 W (pat) 23/08 – NAPOLÉON/Napoleon).

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ABSOLUT vs. Absolut

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken ABSOLUT und Absolut betreffend einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 32, 33 und 43 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 01.03.2010, Az. 26 W (pat) 28/09 – ABSOLUT/Absolut).

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krassnews

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke krassnews für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35 und 41 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 26 W (pat) 24/09 – krassnews).

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