An apple a day
Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 46, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf
Quelle: http://register.dpma.de
Die Marke schützt u.a. folgende Dienstleistungen
Klasse 44:
Dienstleistungen eines Zahnarztes
Anmerkung:
Es heißt doch: „An apple a day keeps the doctor away“. Warum verwendet dann der Zahnarzt die Apfel-Marke?