DPMA
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland.
Feiner pinkelephant
Heidi, in memoriam
Lobet die Agentur
Rock ’n’ Ruhr
C im Kreis + R im Kreis + TM = X
Dose vs. Getränk
In der Rea vs. nea-Entscheidung beschäftigte sich das Bundespatentgericht (BPatG) mit der Frage, ob die Waren „Getränkedosen aus Metall“ und „Getränke“ ähnlich seien und verneinte dies mit folgender Begründung: „a) Eine Ähnlichkeit ist grundsätzlich anzunehmen, wenn die sich gegenüberstehenden Waren und/oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung aller für die Frage der Verwechslungsgefahr erheblicher Faktoren wie insbesondere ihrer…
Mann, ist die dick, Mann
Bunte Farb*in
Absolut Sputnik
Schmackhafter als der IMPFSTOFF ist allerdings der Vodka Sputnik V (also dafür steht das V in Sputnik V).