KEY TO STEEL

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke KEY TO STEEL für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16, 38 und 42 nicht eintragungsfähig und deswegen zu löschen (BPatG, Beschl. v. 25.11.2009, Az. 29 W (pat) 13/09 – KEY TO STEEL).

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FreeLotto

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke FreeLotto für einzelne Dienstleistungen der Klasse 36, nämlich „Vermittlung von Lotterien und Wettspielen“ nicht eintragungsfähig und deswegen zu löschen (BPatG, Beschl. v. 08.12.2009, Az. 33 W (pat) 135/07 – FreeLotto).

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Nicht unbedingt hitverdächtig

Seit McDonald´s mit dem Slogan „Ich liebe es“ wirbt, lieben auch andere Unternehmen ihre Produkte. So hat FERRERO unter anderem folgende Wort-/Bildmarke angemeldet. Anmerkung: Der Zusatz „Love“ ist nicht unbedingt „hitverdächtig“ und zwar sowohl aus Sicht des Markenrechts als auch aus Sicht des Marketing.

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VIAGRA vs. Styriagra

In diesem Verfahren machte der Inhaber der bekannten Wortmarke „VIAGRA“ einen Unterlassungsanspruch gegen den Verwender des Zeichens „Styriagra“ geltend, der sich damit verteidigte, die Marke „zu parodieren“. Diese Argumentation verneinte der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) und bestätigte den Unterlassungsanspruch (OGH, Beschl. v. 22.09.2009, Az. 17Ob15/09v – „VIAGRA“ vs. „STYRIAGRA“). Es bestehe kein Zweifel, dass der…

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COOL CASSIS

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke COOL CASSIS für einzelne Waren der Klasse 30, nämlich „Süßwaren, nämlich Kaugummi, Bubble Gum, Bonbons und Minzpastillen“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 29.10.2009, Az. 25 W (pat) 39/09 – COOL CASSIS).

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Lancaster

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Lancaster für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 05 und 30, insbesondere „Kräutertees“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 27.11.2009, Az. 25 W (pat) 67/09 – Lancaster).

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Sudan tritt dem PMMA bei

Sudan tritt mit Wirkung zum 16.02.2010 dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) bei. Dies geht aus der Information Notice No.19/2009 der World Intellectual Property Organization (WIPO) hervor. Anmerkung: Siehe hierzu: IR-Marke

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Schwester Hilde

Heute erschien das Markenblatt Nr. 51 vom 18.12.2009. Herausgeber ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Bei der Veröffentlichung fiel mir insbesondere folgende Marke auf Von „Schwester Hilde“ lässt man sich bestimmt gern pflegen.

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