Volle Kreation voraus
Na dann schauen Sie sich diese Marke der Agentur mal genauer an: Foto: Thomas Felchner Wenn man genauer hinsieht, erkennt man deutlich das Wort: agentur!
Na dann schauen Sie sich diese Marke der Agentur mal genauer an: Foto: Thomas Felchner Wenn man genauer hinsieht, erkennt man deutlich das Wort: agentur!
Ein Patent ist nur dann ein Patent, wenn die Erfindung neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. § 1 Abs. 1 PatenG (1) Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. … Anders bei der Marke.…
Unter den Aktenzeichen 3020110545804, 3020110545812 und 3020110545820 hat die Anton Riemerschmid Weinbrennerei und Likörfabrik GmbH & Co. KG die bekannte Underberg-Flasche mit Papierumhüllung in den Farben Rot, Grün und Blau als 3D-Marke schützen lassen. War dies eine Vorsichtsmaßnahme, oder wird die Flasche zuünftig tatsächlich (auch) so vermarktet werden? Wenn ja, was halten Sie davon?
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 02, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 21: Becher, Bierkrüge, Chinaporzellan, Figuren (Statuetten) aus Porzellan, Ton oder Glas, Kunstgegenstände aus Porzellan, Ton oder Glas, Glasbehälter, Gläser (Gefäße), Glaswaren, bemalte, Kaffeeservice, Kaffeekannen,…
Kann ein denkbar beschreibender Gehalt einer angemeldeten Marke nur „in mehreren gedanklichen Schritten ermittelt“ werden, führt dies im Markenanmeldeverfahren nicht zur fehlenden Unterscheidungskraft der Marke. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in der Link economy-Entscheidung (BGH, Beschl. v. 21.12.2011, Az. I ZB 56/09 – Link economy). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Das Bundespatentgericht ist…
Die zeitlos schöne MAG-LITE-Taschenlampe Foto: Thomas Felchner war Gegenstand diverser markenrechtlicher Verfahren und hat daher schon ein wenig „Markenrechtsgeschichte“ geschrieben. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 12.08.2004 (BGH, Beschl. v. 12.08.2004, Az. I ZB 20/01 – MAG-LITE-Taschenlampe), dass die Taschenlampe (nur) wegen dem auf ihr befindlichen Schriftzug „MAG-LITE“ eintragungsfähig sei und wies den…
Wegen der großen Bekanntheit der in der Tat bekannten Schnellimbisskette, entschied der 28.Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die sich gegenüberstehenden Marken „Mc Donald‘s“ und verwechselbar ähnlich seien (BPatG, Beschl. v. 07.12.2011, Az. 28 W (pat) 25/10 – Mc Donald‘s/Mc Seafood).
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 01, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 41: Organisation und Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen; Veranstaltung von Bällen“ Anmelder ist: Festausschuss Medizinerball e.V., 50858 Köln, DE Anmerkung: Kölner Medizinmann!
Auch die Wort-/Bildmarke „FICKEN LIQUORS“ hat die Eintragung (leider) geschafft. Dank dem 26. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG). Na dann, Prost!
Anders als der 27. Senat bejaht der 28. Senat des Bundespatentgerichts die sog. „Neutralisierungslehre“ des Gerichtshofs. So heißt es in der PAUL/Dornseifer Natürlich frisch Ich bin PAUL-Entscheidung BPatG, Beschl. v. 13.12.2011, Az. 28 W (pat) 17/11 – PAUL/Dornseifer Natürlich frisch Ich bin PAUL) auszugsweise wie folgt: „Marken sind nur dann als ähnlich anzusehen, wenn ihre…
In der Eagle/EAGLET-Entscheidung (BPatG, Beschl v. 08.11.2011, Az. 27 W (pat) 602/10 – Eagle/EAGLET) bekräftigt der 27. Senat seine Ablehnung der sog. „Neutralisierungslehre“. In der Entscheidung heißt es wie folgt: „Entgegen der Annahme der Beschwerdeführerin genügt eine klangliche Nähe, um Verwechslungsgefahr zu begründen. Auch bei einer nur optischen Wahrnehmung einer Marke wird deren klanglicher Charakter…
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 52, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: “Klasse(n) Nizza 35: Waren- und Dienstleistungspräsentationen Klasse(n) Nizza 41: Durchführung von Spielen im Internet Klasse(n) Nizza 42: Beratung bei der Gestaltung von Homepages und Internetseiten“ Anmerkung:…