Die andere Meinung folgt sogleich

Anders als der 27. Senat bejaht der 28. Senat des Bundespatentgerichts die sog. „Neutralisierungslehre“ des Gerichtshofs. So heißt es in der PAUL/Dornseifer Natürlich frisch Ich bin PAUL-Entscheidung BPatG, Beschl. v. 13.12.2011, Az. 28 W (pat) 17/11 – PAUL/Dornseifer Natürlich frisch Ich bin PAUL) auszugsweise wie folgt:

„Marken sind nur dann als ähnlich anzusehen, wenn ihre Übereinstimmungen in der Erinnerung von nicht nur unmaßgeblichen Teilen der durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (…), an welche sich die jeweils beanspruchten Waren oder Dienstleistungen richten, die daneben vorhandenen Unterschiede nach dem Gewicht, das ihnen in der jeweiligen Marke zukommt, so stark überwiegen, dass die betreffenden Verkehrskreise die Zeichen nicht mehr hinreichend auseinander halten können (…). Dabei ist der Grad der Ähnlichkeit von Marken grundsätzlich aufgrund ihres jeweiligen Gesamteindrucks unabhängig vom Prioritätsalter zu beurteilen (…), wobei ihre Übereinstimmungen oder Abweichungen im Bild, im Klang und in der Bedeutung unter Berücksichtigung der Bedeutung, die diesen Aspekten beim Vertrieb der jeweiligen Waren oder Dienstleistungen zukommt (…), umfassend zu ermitteln sind. Eine Ähnlichkeit in nur einem dieser drei Aspekte begründet zwar nicht notwendig die Annahme einer Verwechslungsgefahr (…), kann aber im Einzelfall ausreichen (…), sofern nicht die Übereinstimmungen in einem Aspekt durch die bestehenden Unterschiede in den anderen neutralisiert werden (…).

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