HUSKY vs. ALASKAHUSKY
Nach Auffassung des 27. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken und im Bereich der Klasse 25 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 06.12.2011, Az. 27 W (pat) 521/11 – HUSKY/ALASKAHUSKY).
Nach Auffassung des 27. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken und im Bereich der Klasse 25 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 06.12.2011, Az. 27 W (pat) 521/11 – HUSKY/ALASKAHUSKY).
Nach Auffassung des 29. Senats des Bundespatentgerichts besteht zwischen den Marken „MOBIL“ und „MAKS MOBIL“ im Bereich der Klassen 35 und 37 Verwechslungsgefahr (BPatG, Beschl. v. 08.03.2012, Az. 29 W (pat) 51/11 – MOBIL/MAKS MOBIL).
Nachfolgendes Nahtmuster ist „gängig“ und deshalb keine Marke „Die Form des angemeldeten Zeichens entspricht nämlich der gängiger aufgesetzter Taschen. Bei der Linienführung auf dem als Tasche wirkenden Untergrund handelt es sich um ein aus einfachsten Gestaltungsmitteln hergestelltes Muster mit Rahmen.“ (BPatG, Beschl. v. 31.01.2012, Az. 27 W (pat) 586/10 – Nahtmuster)
Das „Dortmunder U“ wird keine Wortmarke betreffend zahlreiche Waren und Dienstleistungen der Klassen 14, 18, 21, 25, 26, 28, 35, 36, 38, 39, 41, 42 und 43, denn … „Das Dortmunder U kommt als Herstellungs- und Vertriebsstätte der beanspruchten Waren und als Ort der Erbringung der beanspruchten Dienstleistungen in Betracht. Darin unterscheidet sich das Dortmunder…
Der 28. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) „neutralisiert“ erneut gegen den Rest des BPatG: „Marken sind als ähnlich anzusehen, wenn ihre Übereinstimmungen in der Erinnerung von nicht nur unmaßgeblichen Teilen der durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (…), an welche sich die jeweils beanspruchten Waren oder Dienstleistungen richten, die daneben vorhandenen Unterschiede nach dem Gewicht, das…
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 11, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 04: Erdgas, insbesondere einschließlich verflüssigtes Erdgas (LNG), Brenngas und Ölgas; Erdöl; kohlenstoffhaltiger Brennstoff; elektrische Energie; gasförmige und flüssige Brenn-, Heiz-, Kraft- und…
Na klar, Trenchcoat und Hut gehören dem Typen auf nachfolgender, bereits 2010 angemeldeten Pizza-Marke Gehören EURO PIZZA und HALLO PIZZA irgendwie zusammen? Besteht eine Verwechslungsgefahr?
Der Trenchcoat und der Hut dieser im letzten Markenblatt veröffentlichten und im Jahr 2011 angemeldeten Pizza-Marke kamen mir deswegen irgendwie sehr bekannt vor, weil die gleichen Utensilien bereits Gegenstand einer anderen, ein Jahr zuvor angemeldeten Marke sind. Von welcher Pizza-Marke spreche ich?
Zum gestrigen Beitrag passt folgende Information „wie die Wurst auf’s Auge“. Im letzten Markenblatt wurde die Eintragung folgender Kollektivmarken veröffentlicht: Hohenloher Gans Hohenloher Landschwein Hohenloher Schweinefleisch Hohenloher Qualitätsschweinefleisch Hohenloher Weiderind Hohenloher Rindfleisch Rindfleisch aus Hohenlohe Hohenloher Wurst- und Schinkenspezialitäten Hohenloher Leberwurst Hohenloher Blutwurst Hohenloher Schwartenmagen Hohenloher Schwarzwurst Hohenloher Rauchfleisch Hohenloher Eichelmastschinken Hohenloher Schinken Hohenloher Spanferkel…
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 10, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren: „Klasse(n) Nizza 18: Taschen, insbesondere Badetaschen, Einkaufstaschen, Handtaschen, Reisetaschen Klasse(n) Nizza 21: Geschirr, insbesondere Tafelgeschirr, Tassen, Teller (nicht aus Edelmetall) Klasse(n) Nizza 25: Bekleidungsstücke, insbesondere Pullover,…
Der „Puma-Turnschuh“ und der „Neckermann-Turnschuh“ sind nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 08.11.2011, Az. 27 W (pat) 68/10 – Puma Turnschuh/Neckermann Turnschuh).
Eintragungsfähig ist ebenfalls dieser rot-weiße Rettungshubschrauber (BPatG, Beschl. v. 26.01.2012, Az. 30 W (pat) 65/10 – rot weißer Hubschrauber). Die Begründung entspricht der in der Entscheidung rot-weißes Rettungsflugzeug.