QUANTEC vs. QUANTEN

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken QUANTEC und QUANTEN im Bereich einiger in Klassen 10 und 16 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 12.03.2010, Az. 28 W (pat) 81/09 – QUANTEC/QUANTEN).

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BioResin

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke BioResin für einzelne Waren der Klassen 16, 19 und 20 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 03.03.2010, Az. 29 W (pat) 26/09 – BioResin).

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Pflegeatlas

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Pflegeatlas für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35 und 41 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.02.2010, Az. 29 W (pat) 46/10 – Pflegeatlas).

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melrose vs. Monrose

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken melrose sowie Foto: http://register.dpma.de und Monrose betreffend einzelne Waren der Klassen 14 und 25 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 29 W (pat) 08/09 – melrose/Monrose).

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Wella vs. well! shopping

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Wella und Foto: http://register.dpma.de betreffend einzelne Waren der Klasse 03 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 21.10.2009, Az. 24 W (pat) 53/08 – Wella/well! shopping).

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Spiraltor

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Spiraltor für einzelne Waren der Klassen 06 und 19 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 24.02.2010, Az. 28 W (pat) 26/09 – Spiraltor).

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FLEX vs. INCO-FLEX

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken FLEX und INCO-FLEX im Bereich einiger in Klassen 07 und 08 genannter Waren verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 03.02.2010, Az. 28 W (pat) 86/09 – FLEX/INCO-FLEX)

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Dona vs. Hedona

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken Dona und Hedona im Bereich einiger in Klassen 03, 05, 10 und 42 genannter Waren und Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.03.2010, Az. 24 W (pat) 1/09 – Dona/Hedona)

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CHIP control

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke CHIP control für einzelne Waren der Klasse 11 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 24 W (pat) 79/08 – CHIP control).

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ABSOLUT vs. ABSOLUT

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken ABSOLUT und Foto: http://register.dpma.de betreffend einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 32, 33 und 43 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 01.03.2010, Az. 26 W (pat) 22/09 – ABSOLUT/ABSOLUT).

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NAPOLÉON vs. Napoleon

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken NAPOLÉON und Napoleon betreffend einzelne Waren der Klasse 32 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 21.10.2009, Az. 26 W (pat) 23/08 – NAPOLÉON/Napoleon).

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ABSOLUT vs. Absolut

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken ABSOLUT und Absolut betreffend einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 32, 33 und 43 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 01.03.2010, Az. 26 W (pat) 28/09 – ABSOLUT/Absolut).

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