Enjoy your meal!
Vorsicht, neben dem „iSandwich“ gibt’s auch noch den „iSalad“ Quelle: http://register.dpma.de Enjoy your meal!
Vorsicht, neben dem „iSandwich“ gibt’s auch noch den „iSalad“ Quelle: http://register.dpma.de Enjoy your meal!
Im heute erschienenen Markenblatt Heft 32, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 43: Verpflegung von Gästen in Restaurants Anmerkung: Für was steht das „i“? Bestimmt nicht für „igitt“, oder doch?
Weil sie „sprachlich ähnlich“ sind, entschied der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die unter der Nummer 000150151 eingetragene Gemeinschaftswortmarke DOC’S und die unter dem Aktenzeichen 306145596 eingetragene deutsche Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de im Bereich der Nizza-Klassen 18 und 25 verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 10.05.2011, Az. 27 W (pat) 137/10 – DOC‘S/DUX).
850 eingetragene M-Marken führen zu einer Originalitätsschwäche des Buchstabens „M“, so das Bundespatentgericht (BPatG) in der M/M-Entscheidung (BPatG, Beschl. v.02.03.2011, Az. 26 W (pat) 504/10 – M/M). Dort heißt es wie folgt: In Bezug auf die Widerspruchsmarke ist zwar nicht feststellbar, dass der Buchstabe „M“ für die Dienstleistungen, für die er als Marke eingetragen worden…
Im heute erschienenen Markenblatt Heft 31, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 41: Unterhaltung, kulturelle Aktivitäten Anmerkung: Sieht für mich aus wie ein „mexikanischer Trapper mit süddeutschem Einschlag“.
Maßgeblich für viele Betrachtungsweisen im Markenrecht ist „der Durchschnittsverbraucher“, also oft der „Durchschnittsdeutsche“. Wie dieser „aussieht“ wird vom entscheidenden Senat des Bundespatentgericht (BPatG) beurteilt. In der DECATHLON/MEGATHLON-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 10.05.2011, Az. 27 W (pat) 6/10 – DECATHLON/MEGATHLON) beschäftigt sich der Senat u.a. mit den griechisch Kenntnissen des Durchschnittsdeutschen. Diesbezüglich heißt es wie folgt: Von…
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Impuls-Entscheidung (BGH, Urt. v. 13.01.2011, Az. I ZR 46/08 – Impuls) trifft den Beklagten, der bei Google eine seitens des Klägers behauptete markenverletzende AdWord-Werbung geschaltet hat (vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 13.01.2011, Az. I ZR 125/07 – Bananabay II), im Streitfall eine sekundäre Darlegungslast dahingehend, dass er…
Nach bisheriger Rechtsprechung vertrat der Bundesgerichtshof (BGH) die Auffassung, dass eine nach dem Bild und/oder dem Klang zu bejahende Verwechslungsgefahr nur dann ausnahmsweise ausscheiden würde, wenn dem einen oder auch beiden Zeichen ein ohne weiteres erkennbarer konkreter Begriffsinhalt zukommen würde (siehe u.a. BGH, Urt. v. 29.07.2009, Az. I ZR 102/07 – AIDA/AIDU). Mit Urteil vom…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wort-/Bildmarken und trotz identischer Dienstleistungen im Bereich der Nizza-Klasse 41 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v.02.03.2011, Az. 26 W (pat) 504/10 – M/M). Eine klangliche Ähnlichkeit bestehe nicht, weil der Betrachter der Marken das Bildelement mitbennnen – beispielsweise: weißes „M“ auf rotem Grund oder weißes „M“ in einem…
Im heute erschienenen Markenblatt Heft 29, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren: Klasse(n) Nizza 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen Klasse(n) Nizza 32: Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die…
Im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) findet sich unter anderem diese EUMUCO-Marke Quelle: http://register.dpma.de die am 02.01.1922 angemeldet wurde. Die vorstehend gezeigte, unverwüstliche Marke könnte demzufolge schon knapp 90 Jahre alt sein.
Weil sie „sprachlich ähnlich“ sind, entschied der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de und die Wortmarke Knut im Bereich der Nizza-Klassen 29 und 30 verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 10.05.2011, Az. 27 W (pat) 143/10 – KLUTH/Knut).