Erfrischnd Leipzsch

Im heute erschienenen Markenblatt Heft 29, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren: Klasse(n) Nizza 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen Klasse(n) Nizza 32: Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die…

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EUMUCO 1922

Im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) findet sich unter anderem diese EUMUCO-Marke Quelle: http://register.dpma.de die am 02.01.1922 angemeldet wurde. Die vorstehend gezeigte, unverwüstliche Marke könnte demzufolge schon knapp 90 Jahre alt sein.

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KLUTH vs. Knut

Weil sie „sprachlich ähnlich“ sind, entschied der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de und die Wortmarke Knut im Bereich der Nizza-Klassen 29 und 30 verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 10.05.2011, Az. 27 W (pat) 143/10 – KLUTH/Knut).

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Dienstleistung vs. Ware

Die Dienstleistungen „Dienstleistungen des Groß- und Einzelhandels sowie Online- oder Katalogversandhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Bekleidungsartikel, Sportbekleidung“ und die Waren „Bekleidungsstücke“ sind entfernt ähnlich, so das Bundespatentgericht (BPatG) in der ANGEL/Angel J. Collection-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 27.04.2011, Az. 29 W (pat) 553/10 – ANGEL/Angel J. Collection). Hierzu heißt es in den Entscheidungsgründen wie folgt: Eine entfernte…

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Ed Hardy-Tattoomarke

Vorgenannte Begründung des Bundespatentgerichts (BPatG) scheint zutreffend zu sein, denn eine „echte Ed Hardy-Tattoomarke“ sieht u.a. wie folgt aus Quelle: http://register.dpma.de Ein kleiner Unterschied besteht „zweifelsohne“.

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Keine Ed Hardy-Tattoomarke

Unter anderem mit der Begründung, dass sich die angemeldete Wort-/Bildmarke Quelle: http://www.wipo.int von den aufwändigen und einfallsreichen Tattoo-Marken der Hardy-Life LLC unterscheiden würde, bestätigte das Bundespatentgericht (BPatG) die Schutzversagung vorgenannter Wort-/Bildmarke in Deutschland (BPatG, Beschl. v. 27 W (pat) 144/10 – VERY NICE). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: Die graphische Gestaltung des…

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Helios vs. Genios

Weil sie „sprachlich und schriftbildlich nicht ähnlich“ sind, entschied der 24. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die Wort-/Bildmarke und die Wortmarke Genios im Bereich der Nizza-Klassen 11, 09 bzw. 11, 07 nicht verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 15.09.2009, Az. 24 W (pat) 92/08 – Helios/Genios). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: Da das…

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VELTINS-ARENA

Das VELTINS-ARENA-Logo ist von der Brauerei C. & A. Veltins GmbH & Co. KG als Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de geschützt worden. Laut DPMAregister läuft jedoch noch ein Widerspruchsverfahren. Wer kann über den Stand des Widerspruchsverfahrens berichten?

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Komplexität der konkreten Gesamtgestaltung

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist der Löschungsantrag gegen die unter dem Az. 305464124 im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragene Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de wegen der „Komplexität der konkreten Gesamtgestaltung der Marke“ zurückzuweisen (BPatG, Beschl. v. 21.07.2010, Az. 27 W (pat) 32/09 – Neue Post). In der Begründung heißt es auszugsweise wie folgt:…

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Keinesfalls hellwach

Vom 24.-26.06.2011 und von Loschwitz bis Pillnitz findet wieder einmal das Dresdner Elbhangfest statt. Unter dem Titel „Odole mio – Lingner in aller Munde“ wird Karl August Lingner anlässlich seines 150. Geburts­tages und des 100. Jubi­läums der 1. Inter­nationalen Hygiene­ausstellung 1911 in Dresden im Mittelpunkt des 21. Elbhangfestes stehen. Allen Besuchern wünsche ich auf diesem…

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Es kann nur einen Kugelblitz geben

Im heute erschienenen Markenblatt Heft 25, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt zahlreiche Waren und Dienstleistungen der Nizza-Klassen 03, 05, 16, 30, 29, 31, 32. Anmerkung: Für mich gibt es nur einen Kugelblitz: http://www.youtube.com.

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VIKING vs. VIKING SECURITY

Weil sie „sprachlich identisch“ sind, entschied der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die Wort-/Bildmarken und im Bereich der Nizza-Klasse 25 verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 11.04.2011, Az. 27 W (pat) 538/10 – VIKING/VIKING SECURITY). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: Klanglich hält der Senat die Marken jedoch für verwechselbar. Die jüngere Marke…

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