Volle Kreation voraus
Na dann schauen Sie sich diese Marke der Agentur mal genauer an: Foto: Thomas Felchner Wenn man genauer hinsieht, erkennt man deutlich das Wort: agentur!
Na dann schauen Sie sich diese Marke der Agentur mal genauer an: Foto: Thomas Felchner Wenn man genauer hinsieht, erkennt man deutlich das Wort: agentur!
Wegen der großen Bekanntheit der in der Tat bekannten Schnellimbisskette, entschied der 28.Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die sich gegenüberstehenden Marken „Mc Donald‘s“ und verwechselbar ähnlich seien (BPatG, Beschl. v. 07.12.2011, Az. 28 W (pat) 25/10 – Mc Donald‘s/Mc Seafood).
Auch die Wort-/Bildmarke „FICKEN LIQUORS“ hat die Eintragung (leider) geschafft. Dank dem 26. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG). Na dann, Prost!
Anders als der 27. Senat bejaht der 28. Senat des Bundespatentgerichts die sog. „Neutralisierungslehre“ des Gerichtshofs. So heißt es in der PAUL/Dornseifer Natürlich frisch Ich bin PAUL-Entscheidung BPatG, Beschl. v. 13.12.2011, Az. 28 W (pat) 17/11 – PAUL/Dornseifer Natürlich frisch Ich bin PAUL) auszugsweise wie folgt: „Marken sind nur dann als ähnlich anzusehen, wenn ihre…
In der Eagle/EAGLET-Entscheidung (BPatG, Beschl v. 08.11.2011, Az. 27 W (pat) 602/10 – Eagle/EAGLET) bekräftigt der 27. Senat seine Ablehnung der sog. „Neutralisierungslehre“. In der Entscheidung heißt es wie folgt: „Entgegen der Annahme der Beschwerdeführerin genügt eine klangliche Nähe, um Verwechslungsgefahr zu begründen. Auch bei einer nur optischen Wahrnehmung einer Marke wird deren klanglicher Charakter…
Das Landgericht bejahte die Verwechslungsgefahr zwischen der Marke und den Zeichen „bitolon livetex plus“ und „bitolon livetex extra“ Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wies der Bundesgerichtshof (BGH) nun zurück (BGH, Beschl. v. 07.07.2011, Az. I ZR 92/10 – LIFETEC/bitolon livetex plus). Nach dessen Auffassung komme dem angegriffenen Bestandteil eines kombinierten Zeichens…
Weil der Wassertropfen in der Wort-/Bildmarke kein „u“ sei, verneinte das Bundespatentgericht (BPatG) die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „PUR-R“ und (BPatG, Beschl. v. 17.11.2011, Az. 30 W (pat) 64/09 – PUR-R/pur). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Ohne nähere Analysen wird auch ein besonders aufmerksamer Durchschnittsverbraucher den Bildbestandteil bei unbefangener Betrachtungsweise in erster Linie…
Der GLAS MAN fliegt weiter, denn nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken „GLAS-MA“ und nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 15.11.2011, Az. 33 W (pat) 12/10 – GLAS-MA/GLAS MAN).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken „Frida“ und klanglich nicht ähnlich, so dass die Verwechslungsgefahr im Ergebnis verneint wurde (BPatG, Beschl. v. 10.11.2011, Az. 27 W (pat) 513/11 – Frida/Frida Frische die ankommt). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „Auch wenn der Bildbestandteil zumindest bei mündlicher Wiedergabe zurücktritt (…),…
Wegen der Kennzeichnungsschwäche des Bestandteils „Wolke 7“ im Bereich der Dienstleistungen „Gesundheits- und Schönheitspflege“ sind die sich gegenüberstehenden Marken „Wolke 7“ und nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 27.10.2011, Az. 30 W (pat) 30/10 – Wolke 7/Wolke Sieben) In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „Vorliegend kann der Grad der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nach…
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 50, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen Klasse(n) Nizza 33: Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere) Klasse(n) Nizza 41: Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten Anmerkung:…
Die Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de verstößt gegen die guten Sitten. In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „Zwar sind zahlreiche Verwendungen des Wortes „Fuck“ in literarischen oder filmischen Zusammenhängen festzustellen. Dies zeigt aber keine Abnutzung, die dazu führen könnte, dass es kaum noch als anstößig oder gar provozierend empfunden wird. Vielmehr soll der Einsatz dort…