Beiden gemeinsam ist nur das „f“ am Wortanfang und das „k“ am Wortende

Die Wort-/Bildmarke

READY TO FAAK
Az. 3020080707178

Quelle: http://register.dpma.de

verstößt gegen die guten Sitten. In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt:

„Zwar sind zahlreiche Verwendungen des Wortes „Fuck“ in literarischen oder filmischen Zusammenhängen festzustellen. Dies zeigt aber keine Abnutzung, die dazu führen könnte, dass es kaum noch als anstößig oder gar provozierend empfunden wird. Vielmehr soll der Einsatz dort oft bewusst provozieren, was die Anstoßnahme dann einkalkuliert und teilweise voraussetzt. Ein unerträglicher Verstoß gegen das sittliche Empfinden ist daher nicht nur dann anzunehmen, wenn ein Zeichen Aussagen enthält, die diskriminierend sind oder die Menschenwürde beeinträchtigen. Das Wort „Fuck“ kann insoweit nicht ohne weiteres und voll umfänglich mit deutschen Ausdrücken wie „ficken“ gleichgesetzt werden.“

Weiter heißt es:

„Soweit die Markenstelle bei fuck.de auf fehlende Unterscheidungskraft abgestellt hat und der Anmelder auf die Eintragung von „Fuck Luck“, „Fuckoff“, „starfucker“, „just a fucking T-Shirt“, „fucking hell“, „Fleischmarkt Fuck“ und „Fuck me I’m famous“ sowie auf die Eintragung der streitgegenständlichen Marke in Österreich verweist, ergibt sich hieraus kein Anspruch auf Eintragung in Deutschland.“

(BPatG, Beschl. v. 20.09.2011, Az. 27 W (pat) 138/10 – READY TO FAAK)




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