happy ANT’s happy end
Im am vergangenen Freitag erschienenen Markenblatt Heft 48, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf
Quelle: http://register.dpma.de
Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen:
Klasse(n) Nizza 06:
unedle Metalle und deren Legierungen; Baumaterialien aus Metall; transportable Bauten aus Metall; Schienenbaumaterial aus Metall; Kabel und Drähte aus Metall (nicht für elektrische Zwecke); Schlosserwaren und Kleineisenwaren; Metallrohre; Geldschränke; Waren aus Metall, soweit in Klasse 6 enthalten; Erze; Sprossenleitern aus Metall; Stehleitern aus Metall; Baugerüste; Gerüstböcke und Unterstellböcke aus Metall
Klasse(n) Nizza 12:
Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser; Schubkarren; Sackkarren; Transportfahrzeuge, Transportkarren; Transportwagen
Klasse(n) Nizza 35:
Großhandelsdienstleistungen und Einzelhandelsdienstleistungen, auch über das Internet, sowie Online- oder Katalogversandhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Spielwaren, Sportwaren, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Zelte und Planen, Baumaterialien, chemische Erzeugnisse für gewerbliche, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke, Desinfektionsmittel, Fungizide, Herbizide, handbetätigte Werkzeuge und Geräte für land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke, für den Maschinen-, Apparate- und Fahrzeugbau sowie für die Bautechnik, Möbel, Regale, Lagerregale, Spinde, Spiegel und Bilderrahmen, Leitern, Schubkarren, Transportkarren, Transportwagen, Baugerüste, Unterstellböcke und Vielzweckleitern
Anmerkung:
happy ANT’s happy end!