MAMA vs. Mami

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken MAMA und Foto: http://register.dpma.de betreffend einiger in den Klassen 30, 38, 41, 42 und 43 genannter Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 189/09 – MAMA/Mami)

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Trend Event

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Trend Event für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35 und 41 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig

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Quadriga auf dem Brandenburger Tor (Bildmarke)

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Dienstleistungen der Klassen 39, 41, 43 und 44 wegen fehlender Unterscheidungskraft, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenG, zu löschen (BPatG, Beschl. v. 23.02.2010, Az. 27 W (pat) 248/09 – Quadriga auf dem…

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APPARTEMENTS FOR LIVING

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Dienstleistungen der Klasse 43 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 01.02.2010, Az. 27 W (pat) 502/10 – APPARTEMENT FOR LIVING).

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GelbeSeiten ShoppingGuide

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke GelbeSeiten ShoppingGuide wegen nachgewiesener Verkehrsdurchsetzung (§ 8 Abs. 3 MarkenG) des Bestandteils „GelbeSeiten“ für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16, 35, 41 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Az. 27 W (pat) 06/09 – GelbeSeiten ShoppingGuide).

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Verzicht des Markeninhabers auf seine Marke im Löschungsverfahren

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) habe der Verzicht des Markeninhabers auf seine Marke im Löschungsverfahren zur Folge, dass sich das Löschungsverfahren insoweit in der Hauptsache erledigt habe, als der Löschungsantrag (auch) auf eine Löschung für die Zukunft gerichtet war (BPatG, Beschl. v. 10.03.2010, Az. 28 W (pat) 76/09 – ANKARA-Döner). Soweit der Löschungsantrag nach §§…

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VOLUMEPROTECT

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke VOLUMEPROTECT für einzelne Waren der Klasse 09 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 15.10.2009, Az. 30 W (pat) 01/09 – VOLUMEPROTECT).

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e media

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die IR-Marke Foto: http://www.wipo.int für einzelne Waren der Klassen 09, 16, 35, 38, 41 und 42 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 09.04.2010, Az. 30 W (pat) 63/09 – e media).

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speedway

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke speedway für einzelne Waren der Klasse 09 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 04.03.2010, Az. 30 W (pat) 87/09 – speedway).

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Topscan

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Topscan für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 11 und 42 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 06.04.2010, Az. 30 W (pat) 36/07 – Topscan).

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DELTA vs. DELTA Clear

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken DELTA und Foto: http://register.dpma.de im Bereich der Klassen 01, 02 und 03 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 29.09.2009, Az. 33 W (pat) 23/08 – DELTA/DELTA Clear)

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DIREKTE LEBEN vs. DIRECTA-Marketing

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken DIREKTE LEBEN und Foto: http://register.dpma.de im Bereich der gemeinsamen Klasse 36 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 09.03.2010, Az. 33 W (pat) 74/08 – DIREKTE LEBEN/DIRECTA-Marketing)

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