Herzlich Willkommen DPMAregister

Das DPMA startet heute seinen neuen Internetservice „DPMAregister“. Vor diesem Hintergrund können unter der URL http://www.register.dpma.de ab sofort gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen des Deutschen Patent- und Markenamts Registerdaten Patent-, Marken- und Geschmacksmusterblätter Rechts- und Verfahrensstandsinformationen regelmäßige, systematische Informationen zu neu veröffentlichten Schutzrechten im Rahmen eines Monitorings abgerufen werden. Der Service DPMAregister fasst die Funktionen der bisherigen…

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DPMAregister startbereit

Laut Mitteilung Nr. 1/09 der Präsidentin des DPMA vom 12.03.2009 veröffentlicht das DPMA ab der 18. Publikationswoche 2009 (Veröffentlichungstag 30.04.2009) seine amtliche Publikation „Markenblatt“ nur noch über die neue Internetplattform DPMAregister und nicht mehr über DPMApublikationen. Das DPMA hat sich die Bezeichnung „DPMAregister“ selbst als Marke schützen lassen. Sie ist unter dem Az. 30771077.7 im…

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Bundesgerichtshof (BGH), Mitteilung der Pressestelle Nr. 17/2009 – Zur Zulässigkeit der AdWord-Werbung bei Google

Unter dem Titel "Zur Zulässigkeit der AdWord-Werbung bei Google" veröffentlichte die Pressestelle des Bundesgerichtshofs (BGH) am 22.01.2009 folgende Mitteilung: In drei heute verkündeten Entscheidungen hat sich der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit der kennzeichenrechtlichen Beurteilung der Verwendung fremder Kennzeichen als Schlüsselwörter (Keywords) im Rahmen der von der Suchmaschine Google…

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Europäischer Gerichtshof (EuGH): Presse und Information

Am 09.12.2008 verkündet der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil über das Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Patent- und Markensenats aus Österreich. Gegenstand ist die Auslegung von Art. 12 Abs. 1 MRRL. Es geht um die Frage, ob Marken, die von einem ideellen Verein im Rahmen seiner Tätigkeit, die in der Pflege soldatischer Traditionen sowie im Sammeln und…

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Mitteilung Nr. 10/08

Mit obiger Mitteilung informiert das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) darüber, dass es künftig in laufenden Widerspruchsverfahren bei den betreffenden Widersprechenden anfragen wird, ob Gegenstände und Unterlagen, die zum Nachweis der Benutzung einer Widerspruchsmarke an das DPMA übermittelt wurden, nach Abschluss des Verfahrens zurückgefordert werden.

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