Zurücknahme der Markenanmeldung
Meldet man eine Wortmarke an und weist das Deutsche Patent- und Markenamtes (DPMA) den Anmelder darauf hin, dass die Wortmarke (offensichtlich) nicht eintragungsfähig ist, stellt sich für den Anmelder immer die Frage, ob er die Anmeldung zurücknehmen oder einen Zurückweisungsbeschluss gegen sich ergehen lassen soll. Beides hat Vor- und Nachteile. Die Zurückweisung hat zur Folge,…