thomas.felchner
MARKplatz
Anmerkung zur Cndy Brz-Entscheidung
Ich tue mich schwer mit der Begründung, dass der Fachverkehr das angemeldete Wortzeichen „Cndy Brz“ zum Anmeldezeitpunkt „problemlos“ mit der englischen Wortfolge „Candy Breeze“ gleichgesetzt und es daher im Zusammenhang mit Tabakwaren im Sinne von „Kandis Hauch/Brise“ und damit als Geschmacksangabe aufgefasst haben soll. Meines Erachtens bedarf dies einer gewissen Häufigkeit und Übung, bevor ein…
Gedankenkino
In der Cndy Brz-Entscheidung beschäftigt sich das Bundespatentgericht (BPatG) mit dem Phänomen des „Disemvowelings“. Auszugsweise heißt es in der Entscheidung wie folgt: „bb) Das Anmeldezeichen setzt sich aus den beiden Konsonantenfolgen „Cndy“ und „Brz“ zusammen. aaa) Beide sind lexikalisch nicht nachweisbar. Gleichwohl ist erkennbar, dass sie durch das Weglassen von Vokalen entstanden sind. Dabei handelt…
Da springt doch das Quadrat im Dreieck
Der Wortmarke EASY2 („„EASY im Quadrat“) fehlt die Unterscheidungskraft, so dass Bundespatentgericht (BPatG). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „a) Das Anmeldezeichen setzt sich aus dem englischen Adjektiv „EASY“ mit den deutschen Bedeutungen „einfach“ und „leicht“ (vgl. unter „www.dict.leo.org“, Suchbegriff: „easy“) und einer hochgestellten „2“ zusammen, mithin „EASY im Quadrat“ (vgl. auch BPatG 29…
Schweizer Kesä
Die Marke RELOX erscheint mir, bei genauer Betrachtung, „so präzise wie ein Schweizer Uhrwerk“ zu sein.
Kryptsch
Timo 6 Gründel 8
Irgendwie SCHwierig
Sesam öffne dich
Gesetz über Markenschutz vom 30.11.1874
Wir schreiben das Jahr 1874. Vor drei Jahren, also 1871, wurde das Deutsche Kaiserreich gegründet und der preußische König Wilhelm I. am 18.01.1871 zum Kaiser gekrönt. Für das Markenrecht hatte dies erhebliche Konsequenzen, denn am 30.11.1874 wurde das erste gesamtdeutsche „Gesetz über Markenschutz“ verkündet, welches am 01.05.1875 in Kraft trat. Vorher waren die Waarenzeichen landesgesetzlich…