Gesetz über Markenschutz vom 30.11.1874
Wir schreiben das Jahr 1874. Vor drei Jahren, also 1871, wurde das Deutsche Kaiserreich gegründet und der preußische König Wilhelm I. am 18.01.1871 zum Kaiser gekrönt. Für das Markenrecht hatte dies erhebliche Konsequenzen, denn am 30.11.1874 wurde das erste gesamtdeutsche „Gesetz über Markenschutz“
verkündet, welches am 01.05.1875 in Kraft trat. Vorher waren die Waarenzeichen landesgesetzlich geschützt.