SchliessAb

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke SchliessAb für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 14, 37, 42 und 45 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 17.12.2009, Az. 30 W (pat) 45/09 – SchliessAb).

Share

Keep reading

WECO vs. VI.KO

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken WECO und im Bereich einiger in Klasse 09 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich, weil der Widersprechende die rechtsherhaltende Benutzung der Widerspsuchsmarke nicht hat nachweisen können und weil sie auch sonst nicht verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 21.01.2010, Az. 30 W (pat) 62/07 – WECO/VI.KO)

Share

Keep reading

Griepshop

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Griepshop für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16 und 44 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenG, zu löschen (BPatG, Beschl. v. 22.10.2009, Az. 30 W (pat) 24/08 – Griepshop).

Share

Keep reading

HUMAN PROFIT

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke HUMAN PROFIT für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 41 und 45 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 14.01.2010, Az. 30 W (pat) 24/09 – HUMAN PROFIT).

Share

Keep reading

Kytta vs. Kito

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Kytta und Kito im Bereich einiger in Klasse 05 genannter Waren verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 19.11.2009, Az. 30 W (pat) 15/09 – Kytta/Kito)

Share

Keep reading

GMP:READY

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke GMP:READY für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16 und 41 wegen einem bestehenden Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 21.01.2010, Az. 30 W (pat) 80/09 – GMP:READY).

Share

Keep reading

VITAPAN vs. panVital

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken VITAPAN und betreffend Waren der Klassen 5 und 10 nicht verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 03.12.2009, Az. 30 W (pat) 67/08 – VITAPAN/panVital). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „In ihren Wortbestandteilen „panVital“ und „VITAPAN“ unterscheiden sich die beiden Vergleichsmarken aufgrund der unterschiedlichen Reihenfolge…

Share

Keep reading

PROVISUS

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke PROVISUS für einzelne Dienstleistungen der Klassen 41, 42 und 44 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 26.11.2009, Az. 30 W (pat) 41/08 – PROVISUS).

Share

Keep reading

FIX FOTO digital

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09 und 35, nämlich „Ferngläser, Videorekorder, Projektionsgeräte, Stative; Dienstleistungen eines Einzelhandelsunternehmens, nämlich die Zusammenstellung eines Sortiments von Filmen, Fotopapieren und Farbbildern, Fotoapparaten, Filmkameras, Objektiven“ eintragungsfähig und für andere/einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 01, 09, 16, 35 und 40, nämlich…

Share

Keep reading

CMD-CLINIC

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke CMD-CLINIC für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 05, 10 und 44 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenG, zu löschen (BPatG, Beschl. v. 01.10.2009, Az. 30 W (pat) 59/07 – CMD-CLINIC).

Share

Keep reading

Inavigation

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Inavigation für einzelne Waren der Klassen 09, 38 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 10.12.2009, Az. 30 W (pat) 22/09 – Inavigation).

Share

Keep reading