Spruchkörper
Zur Schiller Quelle vs. Schiller Bräu-Entscheidung
In der Schiller Quelle vs. Schiller Bräu-Entscheidung des Bundespatentgerichts sind folgende Passagen merkenswert: Allgemeine Grundsätze zum Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung „dd) Eine Marke wird ernsthaft benutzt, wenn sie entsprechend ihrer Hauptfunktion, die Ursprungsidentität der Waren, für die sie eingetragen ist, zu garantieren, benutzt wird, um für diese Waren einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern,…
Anmerkung zur edlohn vs. DLOHN-Entscheidung
In der edlohn vs. DLOHN-Entscheidung kommt das Bundespatentgericht zum Ergebnis, das die sich gegenüberstehenden Marken edlohn (ausgesprochen: „ed lohn“) und „DLOHN“ (ausgesprochen: „de lohn“) im klanglichen Bereich unterdurchschnittlich ähnlich seien. Allerdings sei es „wahrscheinlich und naheliegend“, das „edlohn“ wie „e de lohn“ ausgesprochen würde, so dass eine (noch) durchschnittliche Ähnlichkeit der Zeichen „de lohn“ und…
Was kommt wann in den Duden
Dem DUDEN kommt in markenrechtlichen Streitigkeiten eine wichtige Bedeutung zu. Von daher ist gut zu wissen, was wann in den DUDEN kommt. Hierzu heißt es in der hygge-Entscheidung wie folgt: „Die Aufnahme eines Wortes in den Duden erfolgt erst, wenn es in einer gewissen Häufung, über einen längeren Zeitraum hinweg und in einer gewissen Streuung…
Nicht absurd
Diese Wort-/Bildgestaltung ist nach Feststellung des Bundespatentgerichts Teil des Logos der rechtsextremistischen Band „Absurd“, ein Symbol und Erkennungszeichen für eine menschenverachtende, rassistische und rechtsextreme Gesinnung. Es verstößt aus diesem Grund gegen die guten Sitten und kann nicht als Marke eingetragen werden. Mir erscheint diese Entscheidung nicht absurd.
Nahezu identische Ähnlichkeit
In der STRIX vs. Sritex-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) heißt es zur gesteigerten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke wie folgt: „Zur Feststellung der gesteigerten Kennzeichnungskraft einer Marke sind alle im Einzelfall relevanten Umstände heranzuziehen. Dazu zählen der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, geografische Verbreitung und Dauer der Markenverwendung, die dafür aufgewendeten Werbemittel und die dadurch erreichte…
Bunte Farb*in
Absolut Sputnik
Schmackhafter als der IMPFSTOFF ist allerdings der Vodka Sputnik V (also dafür steht das V in Sputnik V).
The game must go on
Camouflage-Muster
Folgendes Camouflage-Muster werden, so das Bundespatentgericht (BPatG), die maßgeblichen Verkehrskreise unmittelbar und ohne besonderes Nachdenken als Darstellung eines dekorativ interessanten oder ansprechenden Details der fraglichen Ware – somit als beschreibende Angabe – und nicht als Hinweis auf deren betriebliche Herkunft wahrnehmen, soweit die Waren Oberflächenmuster aufweisen können. In der Entscheidung heißt es auszugsweise wie folgt:…