CORPORATE SOUND

Leitsatz Der Wortmarke "CORPORATE SOUND" fehlt betreffend die Dienstleistungen „publicité; gestion des affaires commerciales; administration commerciale“ (Klasse 35), „télécommunication“ (Klasse 38), „formation; activités culturelles“ (Klasse 41) zum Einen die Unterscheidungskraft, zum Anderen besteht ein Freihaltebedürfnis. Sie ist gemäß § 50 Abs. 1 MarkenG i. V. m. §§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2, 115…

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Wir versichern Bayern

Leitsatz Das Wortzeichen „Wir versichern Bayern“ ist für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 36, 37, 38, 41 und 42 nicht eintragungsfähig, weil ihr die Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehlt. Eine Verkehrsdurchsetzung gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG kann nicht durch eine Untersuchung nachgewiesen werden, die nur in…

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Hooschebaa

Leitsatz Ehrenwerte oder gar gemeinnützige Zwecke stehen der Annahme der Bösgläubigkeit im Sinne des § 50 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG nicht entgegen. Bösgläubig im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG handelt derjenige, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk als Marke schützen lässt, ohne das ihm…

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