Auch das HABM ist zwischen den Jahren geschlossen
Auch das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ist in der Zeit vom 24.12.2009 bis einschließlich 01.01.2010 geschlossen.
Auch das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ist in der Zeit vom 24.12.2009 bis einschließlich 01.01.2010 geschlossen.
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Lancaster für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 05 und 30, insbesondere „Kräutertees“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 27.11.2009, Az. 25 W (pat) 67/09 – Lancaster).
Sudan tritt mit Wirkung zum 16.02.2010 dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) bei. Dies geht aus der Information Notice No.19/2009 der World Intellectual Property Organization (WIPO) hervor. Anmerkung: Siehe hierzu: IR-Marke
Heute erschien das Markenblatt Nr. 51 vom 18.12.2009. Herausgeber ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Bei der Veröffentlichung fiel mir insbesondere folgende Marke auf Von „Schwester Hilde“ lässt man sich bestimmt gern pflegen.
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke PowerTab für einzelne Waren der Klassen 01, 02 und 03, insbesondere „Schwimmbad-Reinigungsmittel“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v.24.09.2009, Az. 33 W (pat) 59/08 – PowerTab).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Marke für einzelne Waren der Klasse 30, nämlich „Schokolade, Schokoladenerzeugnisse“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v.09.12.2009, Az. 25 W (pat) 82/09 – sitzender-Schokoladenhase).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke EM 2012 für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25 und 30, insbesondere „Druckereierzeugnisse, Bekleidungsstücke“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.11.2009, Az. 25 W (pat) 35/09 – EM 2012).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke WM 2010 für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25 und 30, insbesondere „Druckereierzeugnisse, Bekleidungsstücke“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 28.11.2009, Az. 25 W (pat) 38/09 – WM 2010).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Pasta Fiesta und die Wort-/Bildmarke sowie die Wortmarke FIESTA im Bereich einiger in Klasse 30 genannter Waren, insbesondere „Zuckerwaren“ nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.12.2009, Az. 25 W (pat) 21/09 – FIESTA/Pasta Fiesta).
Unter diesem Titel veröffentlichte Dr. Volker Bugdahl, Inhaber der Markenagentur at10tion einen – wie immer – interessanten und unterhaltsamen Artikel zum Thema „IKEA-Marken“ in der neuesten MarkenR Nr. 11-12, November/Dezember 2009.