Anneliese

Am 11.12.2009 erschien das Markenblatt Nr. 50 vom 11.12.2009. Herausgeber ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Bei der Veröffentlichung fiel mir insbesondere folgende Marke auf Wie sagt man so schön: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.

Share

Keep reading

Motor ist unser Antrieb

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Motor ist unser Antrieb für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 06, 07 und 42, insbesondere „technische Entwicklung von Motoren für die Automobil- und die –zulieferindustrie, den Maschinen- und Anlagenbau sowie die Investitionsgüterindustrie“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.11.2009, Az. 25 W (pat) 123/09 – Motor ist…

Share

Keep reading

WhoisPlus vs. Plus bzw. plus.eu

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken WhoisPlus und die unter dem Az. 3179652 eingetragene Gemeinschaftsmarke sowie die unter dem Az. 4066601 eingetragene Gemeinschaftsmarke plus.eu im Bereich einiger in Klassen 35 und 38 genannter Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 16.11.2009, Az. 25 W (pat) 38/08 – Plus/WhoisPlus)

Share

Keep reading

Truman

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Truman für einzelne Waren der Klassen 09, 16 und 41, insbesondere „bespielte elektronische Bildträger, Tonträger und Datenspeicher“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 23.09.2009, Az. 26 W (pat) 19/09 – Truman).

Share

Keep reading

Schneeweiße vs. SEEWEISSE

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Schneeweiße und SEEWEISSE im Bereich einiger in Klasse 32 genannter Waren, insbesondere „Biere, Biermischgetränke“ nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 27.11.2009, Az. 26 W (pat) 108/08 – Schneeweiße/SEEWEISSE)

Share

Keep reading

And the winner is …

Der Gewinner des Dresdner Marketingpreises 2009 heißt …………. Wohnungsgenossenschaft Johannstadt eG Das Marketing der Siegerin zielt auf „Menschlichkeit im Plattenabau“ und ist konzeptionell, farblich und optisch wirklich sehr gelungen. Dies zeigt ein Blick auf die Webseite unter der URL http://wgj.de. Als Markenzeichen verwendet die Genossenschaft ein „stilisiertes Gänseblümchen“.

Share

Keep reading

pro vitae vs. Apotheke proVita

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wort-/Bildmarke und die Wortmarke Apotheke proVita im Bereich der in Klasse 05 eingruppierten Waren „diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Vitaminpräparate (Nahrungsergänzungsmittel)“ verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.11.2009, Az. 33 W (pat) 24/08 – pro vitae/Apotheke proVita). Anmerkung: Siehe hierzu: Widerspruch, Markenverletzung.

Share

Keep reading

Carcavelos, ein kleiner Ort in der Nähe von Lissabon

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Carcavelos obwohl sie eine geografische Herkunftsangabe darstellt, für eine ganze Anzahl von Waren, insbesondere Waren „Druckereierzeugnisse“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 11.11.2009, Az. 29 W (pat) 68/07 – Carcavelos), da der in der Nähe von Lissabon befindliche Ort einem beachtlichen Teil des inländischen Verkehrs nicht bekannt sei. Zudem…

Share

Keep reading

SMILEY vs. SMILLY

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken SMILEY und SMILLY im Bereich einiger in den Klassen 29, 30 und 32 eingruppierter Waren, insbesondere „Milch und Milchprodukte“ verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 14.10.2009, Az. 28 W (pat) 71/09 – SMILEY/SMILLY)

Share

Keep reading